Bundesrat verabschiedet zuhanden der EU Grundsätze für institutionelle Lösungen

Bern, 15.06.2012 - Nach der Konsultation der aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerats, der Kantone sowie der Sozialpartner hat der Bundesrat heute den definitiven Wortlaut der Grundsätze für institutionelle Lösungen mit der EU verabschiedet. Die Konsultation hatte eine grundsätzliche Unterstützung der Stossrichtung des Bundesrates ergeben. Der Bundesrat wird nun die EU über seine Vorschläge in Kenntnis setzen.

Die institutionellen Fragen, die Mechanismen einer effizienten Anwendung der bilateralen Abkommen betreffen, sind ein zentrales Thema zwischen der Schweiz und der EU im Hinblick auf die Weiterführung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Am 25. April 2012 hat der Bundesrat verschiedene Grundsätze, auf deren Grundlage mit der EU institutionelle Lösungen festgelegt werden sollen, diskutiert und den aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates, den Kantonen sowie den Sozialpartnern zur Konsultation unterbreitet. Die Grundsätze beziehen sich unter anderem auf die Einheitlichkeit (Homogenität) der Anwendung und Auslegung von Bestimmungen, die in bilateralen Abkommen festgelegt wurden, ausserdem auf die Rechtsentwicklung, die Überwachung der Anwendung bilateraler Abkommen sowie die Streitbeilegung.

Aufgrund der Stellungnahmen der angefragten Akteure hat der Bundesrat den Wortlaut der Grundsätze heute entschieden. Die Konsultation hatte ergeben, dass die aussenpolitischen Kommissionen, die Kantone und die Sozialpartner die Stossrichtung des Bundesrates insgesamt unterstützen. Fragen waren im Rahmen der Konsultation vor allem bezüglich des Vorschlags einer nationalen unabhängigen Überwachungsbehörde aufgekommen. Der Bundesrat hat deshalb unter anderem zu diesem Aspekt bei den Grundsätzen einige Präzisierungen vorgenommen. So sollen im Rahmen eines möglichen zukünftigen Vertragsverletzungsverfahrens die Kantone nicht anders behandelt werden wie der Bund.Über den definitiven Wortlaut der Grundsätze für institutionelle Lösungen, den der Bundesrat heute verabschiedet hat, wird der Bundesrat nun in einem Brief den Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, in Kenntnis setzen. In diesem Zusammenhang werden auch EU-Ratspräsident Herman van Rompuy sowie der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, über die Grundsätze informiert, die als Grundlage für künftige Kontakte mit der EU im institutionellen Bereich dienen sollen.

Nach Ansicht des Bundesrates stellt die Verabschiedung der Grundsätze für institutionelle Lösungen einen proaktiven und substanziellen Schritt dar, der eine positive Voraussetzung für Fortschritte in den weiteren aktuellen Dossiers des gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes schaffen soll. Gestützt auf diese Grundsätze sollen konkrete institutionelle Lösungen vorerst im Rahmen des Strom-Dossiers gesucht werden, da in diesem Dossier die Verhandlungen schon weit fortgeschritten sind und auf beiden Seiten ein grosses Interesse an einem bilateralen Abkommen besteht. Die hier gefundenen institutionellen Lösungen, falls für die Schweiz akzeptabel, könnten dann als Referenz für künftige Abkommen CH-EU im Bereich des Marktzugangs angesehen werden.

Für Rückfragen

Jean-Marc Crevoisier 
Chef Info EDA
079 / 763 84 10                                                                                                                      

Rudolf Christen
Chef Info EVD
079 / 317 24 09

 


Adresse für Rückfragen

Information EDA
031 322 31 53



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-44974.html