Asiatischer Laubholzbockkäfer: Bund verfügt Massnahmen

Bern, 18.06.2012 - Im Hafengebiet bei Basel und Birsfelden haben speziell geschulte Spürhunde Larven des Asiatischen Laubholzbockkäfers, eines besonders gefährlichen Baumschädlings, gefunden. Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) hat – in Absprache mit den Wald- und Pflanzenschutzdiensten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Massnahmen verfügt, um die Ausbreitung des Schädlings zu verhindern. Im letzten Herbst waren in den Kantonen Freiburg und Thurgau erstmals Käfer nachgewiesen worden.

Im Mai waren während rund zehn Tagen zwei Spürhundeteams aus Österreich im Hafengebiet bei Basel und Birsfelden, in den Kantonen Freiburg und Thurgau auf der Suche nach Asiatischen Laubholzbockkäfern (Anoplophora glabripennis) im Einsatz. Sie fanden im Raum Basel und Birsfelden zahlreiche verdächtige Bäume. In Lagern von Betrieben, die Steine aus dem asiatischen Raum importieren, spürten die Hunde Holzverpackungen mit Verdacht auf Befall mit dem besonders gefährlichen Schädling (siehe Kasten) auf. In den Verpackungen wurden zudem frische Bohrspäne sowie lebende und tote Larven gefunden. Dieses Verpackungsholz wurde auf Verfügung des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes (EPSD) vernichtet. Im Kanton Freiburg wurden an einem Baum Eiablagestellen mit abgestorbenen Larven, im Kanton Thurgau drei Verdachtsbäume festgestellt. Es wurden bisher keine weiteren befallenen Bäume gefunden.

An allen Orten mit Funden oder Verdacht auf Befall finden regelmässige Kontrollen statt. Die Kantone kontrollieren die Umgebung der verdächtigen Bäume regelmässig und halten insbesondere Ausschau nach Käfern, Eiablagestellen, Ausbohrlöchern und Bohrspänen.

Intensive Beobachtung im Hafengebiet bei Birsfelden

Im Hafenbecken bei Birsfelden, wo ein grösserer Befall in Verpackungsholz festgestellt wurde, hat der EPSD, der von den Bundesämtern für Umwelt und für Landwirtschaft geführt wird, in Absprache mit den Wald- und Pflanzenschutzdiensten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, am 7. Juni 2012 Massnahmen verfügt.

Diese sehen vor, dass der kantonale Pflanzenschutzdienst im Umkreis des Befallsherdes eine Zone von 200 bis 500 Metern bezeichnet. Die Standorte von Bäumen, die vom Asiatischen Laubholzbockkäfer befallen werden können, müssen auf einer Karte festgehalten und häufig und intensiv, beispielsweise auch durch Baumkletterer, untersucht werden. Der Bund beabsichtigt, Baumkletterer zusätzlich auszubilden, damit diese Spuren und Befall des Schädlings sicher erkennen können. In der Pufferzone, die zwei Kilometer umfasst, werden mögliche Wirtspflanzen ebenfalls überwacht. Baumschnitt muss vor Ort gehäckselt und anschliessend in der Kehrichtverbrennungsanstalt vernichtet werden.

Die Massnahmen dienen dazu, dass der Schädling nicht verschleppt wird und sich nicht an neuen Orten ausbreiten kann.

Weitere Massnahmen des Bundes vorgesehen  

Der Bund legt den Schwerpunkt auf die Prävention und will verhindern, dass weiteres befallenes Verpackungsholz in die Schweiz gelangt. Deshalb ist vorgesehen, die Kontrollen durch den EPSD im Raum Basel personell rasch zu verstärken. Zusätzlich prüft der Bund eine Meldepflicht für Steinlieferungen aus dem asiatischen Raum. Für allfällig weitergehende Massnahmen soll die internationale Zusammenarbeit mit ebenfalls betroffenen Ländern in Europa verstärkt werden.


KASTEN:
Der Asiatische Laubholzbockkäfer

Der Asiatische Laubholzbockkäfer befällt verschiedene Laubholzarten und kann Bäume binnen weniger Jahre zum Absterben bringen. Der Käfer zählt zu den meldepflichtigen Quarantäneorganismen. Er wird mit Verpackungsholz oder lebenden Pflanzen aus dem asiatischen Raum eingeführt. Wenn sich der Käfer in der Schweiz ausbreiten sollte, bestünde die Gefahr, dass er im Wald, im öffentlichen Grün (Parkbäume) und in landwirtschaftlichen Obstkulturen grosse wirtschaftliche und ökologische Schäden anrichten würde. Der Käfer ist daher gemäss der Pflanzenschutzverordnung ein besonders gefährlicher Schadorganismus, der nicht in die Schweiz gebracht und verbreitet werden darf und der konsequent bekämpft werden muss.


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