Bundesrat setzt revidierte Jagdverordnung in Kraft

Bern, 27.06.2012 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2012 die Jagdverordnung revidiert. Er schafft damit die Grundlage für einen den heutigen Ansprüchen entsprechenden Umgang mit Wildtieren. Die Verordnung erweitert insbesondere die Möglichkeiten der Regulation von Wildtieren, die grosse Schäden oder erhebliche Gefährdungen verursachen. Gleichzeitig wird der Schutz der Wildtiere vor Störungen durch Freizeitaktivitäten verbessert. Die Revision tritt am 15. Juli 2012 in Kraft.

Wildtiere bereichern die Kulturlandschaft der Schweiz. Sie können aber auch Schäden und Konflikte verursachen. Solch negativen Auswirkungen muss vorgebeugt werden und es gilt, zwischen Schutz und Nutzung ein Gleichgewicht zu finden; dies bei jagdbaren und bei geschützten Tieren. Für die geschützten Arten Luchs, Wolf und Biber erweitert die revidierte Jagdverordnung die bestehenden Möglichkeiten zur regionalen Regulierung. Neu können die Kantone deren Bestände regulieren, wenn die Tiere Infrastrukturanlagen erheblich gefährden, grosse Schäden an Nutztieren verursachen oder den Wildbestand übermässig vermindern. Eine solche Regulation setzt eine Bewilligung des Bundes voraus und darf nur erteilt werden, wenn dadurch die Artenvielfalt nicht gefährdet wird.   

Die verstärkte Nutzung der Natur durch Freizeitaktivitäten erhöht den Druck auf die Rückzugsräume der Wildtiere. Wildtiere sind insbesondere im Winter auf ungestörte Lebensräume angewiesen. Störungen führen zu unnötigem Energieverbrauch, den die Tiere nicht kompensieren können. Um das Wild vor übermässigen Störungen zu schützen, schafft die Jagdverordnung die Möglichkeit, dass die Kantone unter Einbezug der Verbände und Organisationen Wildruhezonen bezeichnen können. Diese Zonen dürfen Sportlerinnen und Touristen nur zeitweise und dann höchstens auf speziell bezeichneten Routen und Wegen begehen.

Wichtigste weitere Änderungen im Überblick

  • Der Tierschutz auf der Jagd wird verbessert: Neu gilt für alle einheimischen Wildtiere eine Schonzeit. Totschlagfallen sind verboten. Jägerinnen und Jäger müssen periodisch ihre Treffsicherheit nachweisen. Zudem wird das Töten von Wild klarer geregelt, die Baujagd schärfer geregelt und die Ausbildung der Jagdhunde verbessert.
  • Der Natur- und Artenschutz wird verbessert, indem neu präventive Bestimmungen gegen das Freisetzen von problematischen, nicht einheimischen Tierarten erlassen werden. Zudem sind Rebhühner neu geschützt.
  • Der Umweltschutz wird verbessert, indem neu ein Verbot zur Verwendung von Bleischrot für die Wasservogeljagd erlassen wird.
  • Bezüglich der Jagd werden diverse Möglichkeiten geschaffen, um jagdbare Arten, die grosse Schäden anrichten, leichter zu regulieren. So werden die Schonzeiten von Kormoran und Wildschwein um einen Monat verkürzt und die Saatkrähe wird als jagdbar erklärt. Neu wird für Berufsfischer zudem die Voraussetzung zur eigenverantwortlichen Abwehr von Kormoranschäden geschaffen.

Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 den Anhörungsbericht verabschiedet und die revidierte Jagdverordnung auf den 15. Juli 2012 in Kraft gesetzt.  


Adresse für Rückfragen

Reinhard Schnidrig, Chef der Sektion Jagd, Fischerei, Waldbiodiversität, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 323 03 07



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