Schweiz-EU: Zwölftes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen

Bern, 27.06.2012 - Am Mittwoch sind in Brüssel die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union zum zwölften Treffen des Gemischten Ausschusses zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU (FZA) zusammengekommen. Das FZA regelt nun seit zehn Jahren die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Am Treffen wurden die Erfahrungen mit der Umsetzung des Abkommens erörtert, das grundsätzlich gut funktioniert. Es wurden allerdings auch verschiedene Unstimmigkeiten angesprochen. Im Zentrum stand dabei der Entscheid des Bundesrates vom letzen April, die Ventilklausel gegenüber Staatsangehörigen aus der EU-8 anzurufen. Die Schweiz hält gegenüber der EU an ihrem Entscheid fest und hat die Entscheidungsgründe dargelegt. Die Delegation der EU forderte die umgehende Aufhebung dieses Entscheides.

Am 1. Juni 2002 ist das FZA formell in Kraft getreten. Seitdem können Schweizer Bürgerinnen und Bürger bzw. EU-Bürgerinnen und -Bürger vereinfacht eine Arbeit im EU-Raum bzw. in der Schweiz aufnehmen und sich niederlassen. Ebenso vereinfacht das FZA die Dienstleistungserbringung bis 90 Tage pro Kalenderjahr, regelt die Koordination der Sozialversicherungssysteme und die Anerkennung von Berufsdiplomen. Die Schweiz zieht insgesamt eine positive Bilanz. Das Abkommen funktioniert gut und bringt der Schweizer Wirtschaft und dem Wirtschaftsstandort Schweiz zahlreiche Vorteile.

Die Delegation der EU forderte die Schweiz auf, ihren Entscheid zur Anrufung der Ventilklausel gegenüber der EU-8 umgehend zurückzunehmen. Die Schweizer Delegation bekräftigte den Entscheid des Bundesrates und erläuterte die Gründe für die Anrufung der Ventilklausel gegenüber den acht Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind (EU-8). Aufgrund der Öffnung des Arbeitsmarktes und der Aufhebung der Kontingente am 1. Mai 2011 für Arbeitskräfte aus den EU-8-Staaten hatte die Nettozuwanderung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus diesen Staaten markant zugenommen. Die quantitativen Bedingungen für die Anrufung der im FZA vorgesehen Ventilklausel wurden somit erfüllt.  Der Bundesrat hat deshalb am 18. April 2012 entschieden, von diesem vertraglich verankerten Steuerungsinstrument Gebrauch zu machen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein offener Austausch über die unterschiedlichen Interpretationen der Schweiz und der EU über die Zulässigkeit der Anrufung der Ventilklausel für die EU-8 geführt.

Weitere Themen des Treffens waren die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) in der Schweiz. Die FlaM wurden am 1. Juni 2004 in Kraft gesetzt und seither mehrmals angepasst, um deren Wirksamkeit und Vollzug zu verstärken. Die FlaM gewährleisten Schutz vor missbräuchlichen Unterbietungen der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die Schweizer Delegation informierte die Vertreter der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten über die kürzlich vom Parlament verabschiedeten gesetzlichen Anpassungen bei den FlaM und hielt fest, dass diese Massnahmen einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz des Abkommens in der Bevölkerung leisten.

Den Vorsitz des Gemischten Ausschusses hatte der Delegationsleiter der Schweiz, Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration inne. Die Delegation der EU wurde von Gianluca Grippa vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) geleitet.

Der Gemischte Ausschuss ist für die Verwaltung und die ordnungsgemässe Anwendung des bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommens verantwortlich. Er trifft sich mindestens einmal jährlich.


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Daniel Klingele, Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel, Tel. +32 2 286 13 29


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