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Schutz von Feuchtgebieten: Weltkonferenz in Bukarest

Bern, 05.07.2012 - Feuchtgebiete wie Mangroven, Korallenriffe, Moore, Seen und Flüsse sind unverzichtbar für die Erhaltung der Biodiversität, die Trinkwasserversorgung und die Milderung von Hochwassern. Ihr Schutz wird durch das Übereinkommen über Feuchtgebiete (Ramsar-Konvention) geregelt. Vom 6. bis zum 13. Juli 2012 treten die 162 Mitgliedstaaten der Konvention in Bukarest (Rumänien) zusammen. Die Schweiz wird einen Vorstoss für einen Beschluss einreichen, der die Staaten dazu aufruft, ihre Investitionen so zu kontrollieren, dass diese keine für den Feuchtgebietsschutz negativen gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen haben.

Hauptzweck der Ramsar-Konvention ist die Bezeichnung von international bedeutenden Feuchtgebieten (sog. Ramsar-Gebieten) durch die Mitgliedsstaaten und die Verpflichtung der Regierungen zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung dieser Gebiete. Die Schweiz zählt 11 Ramsar-Gebiete, darunter das Reservat Fanel - Chablais de Cudrefin (VD, BE, NE), die Bolle di Magadino (TI) und der Klingnauer Stausee (AG).

An der 11. Vertragsparteienkonferenz der Ramsar-Konvention werden die Mitgliedsstaaten eine Reihe von Beschlüssen über die Verwaltung und die Umsetzung des Übereinkommens fassen. Entsprechend dem vom Bundesrat am 27. Juni 2012 genehmigten Mandat wird die Schweizer Delegation die meisten dieser Beschlüsse befürworten. Dabei geht es unter anderem über die Entwicklung von Synergien mit weiteren internationalen Übereinkünften, über die Verhinderung und die Kompensation von Verlusten an Feuchtgebieten sowie über die Information über die Beziehungen zwischen Energie und Feuchtgebieten. Die Schweizer Delegation wird einen Vorstoss einbringen, der die Förderung verantwortungsvoller Investitionen durch die öffentliche Hand und den Privatsektor zum Ziel hat. Investitionen, die über verschiedene Kanäle mit öffentlichen Geldern getätigt werden, dürfen weder eine ökologische Beeinträchtigung von Feuchtgebieten noch eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der darin lebenden Arten zur Folge haben.

Herausgeber:

Der Bundesrat
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