Bundesrat nimmt Kenntnis von Abklärungen über angebliche Handgranaten aus der Schweiz in Syrien

Bern, 04.07.2012 - Der Bundesrat hat am 4. Juli 2012 von Abklärungen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über angebliche Handgranaten aus der Schweiz in Syrien Kenntnis genommen. Seit dem Inkrafttreten des geltenden Kriegsmaterialgesetzes am 1. April 1998 gab es keine Ausfuhren von Kriegsmaterial aus der Schweiz nach Syrien. Gemäss den bisherigen Erkenntnissen des EVD stammt die in der Sonntagszeitung vom 1. Juli 2012 abgebildete Handgranate aus einer Lieferung der RUAG an die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahre 2003. Bislang liegen keine Beweise vor, dass Schweizer Handgranaten nach Syrien gelangt sind. Die Abklärungen laufen indes weiter.

Am 1. Juli 2012 veröffentlichte die Sonntagszeitung ein Bild einer Handgranate, welche angeblich am 28. Juni 2012 in der Stadt Marea in Syrien von einem Reporter entdeckt und fotografiert worden war. Die von Seiten der Presse erhaltenen Hinweise werfen im Moment jedoch noch Fragen auf: Es ist unter anderem unklar, warum es keine Bilder vom Fundort der Handgranate gibt. Das EVD setzt deshalb seine Abklärungen fort, um mit Hilfe der anderen Departemente weitere Informationen zu erhalten.

Seit dem Inkrafttreten des geltenden Kriegsmaterialgesetzes am 1. April 1998 gab es keine Ausfuhren von Kriegsmaterial aus der Schweiz nach Syrien. Gemäss ersten Erkenntnissen des EVD und des zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) stammt die Handgranate aus einer Lieferung der RUAG an die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahre 2003. Es wurden damals insgesamt 225‘162 Handgranaten an die Armee der Vereinigten Arabischen Emirate ausgeführt. Von Seiten der emirischen Streitkräfte wurde auf Direktorenstufe eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterzeichnet.

Obwohl die Beweislage noch ungesichert ist, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als Sofortmassnahme alle hängigen Gesuche blockiert und bereits erteilte Bewilligungen, die noch nicht oder noch nicht vollständig benutzt worden sind, von den betroffenen Firmen zurückverlangt. Die hier aufgeführten Massnahmen sind provisorischer Natur. Über weitergehende Massnahmen kann erst entschieden werden, wenn der Sachverhalt hinreichend abgeklärt ist.

Zwecks Klärung der Sachlage hat das SECO über den Botschafter der Vereinigten Arabischen Emirate in Bern und auch über die Botschaft in Abu Dhabi sowie den zuständigen Verteidigungsattaché vor Ort mit den Behörden der Arabischen Emirate Kontakt aufgenommen.


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Simon Plüss, Leiter Exportkontrollen / Kriegsmaterial, SECO, Tel. 031 324 50 36

Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation, SECO, Tel. 031 323 52 75


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