Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Durch den Verkaufseinbruch in Deutschland sind die Preise für Photovoltaik-Module in den letzten Monaten weiter gesunken. Aus diesem Grund senkt das UVEK die KEV-Vergütungssätze für neue Photovoltaik-Anlagen per 1. Oktober 2012 um durchschnittlich 15% ab. Nach der ordentlichen Absenkung von 8% per 1. Januar 2012 (gemäss Energieverordnung, Anhang 1.2, Art. 4.1) und der per 1. März 2012 erfolgten ausserordentlichen Absenkung um rund 10% ist dies bereits die dritte Tarifabsenkung im laufenden Jahr.
Damit sinkt der durchschnittliche KEV-Vergütungssatz für Neuanlagen von 36 Rp./kWh auf 31 Rp./kWh (Bandbereite je nach Anlagentyp und Grösse zwischen 21.6 und 42.8 Rp./kWh. Tarife im Detail: siehe Energieverordnung, Anhang 1.2, siehe Anhang zu dieser Medienmitteilung).
Per Anfang 2013 werden die Photovoltaik-Vergütungssätze automatisch um weitere 8% gesenkt. Infolge der grossen Unsicherheiten der Preisentwicklung für Photovoltaik-Module überprüft das UVEK die Höhe der KEV-Vergütungssätze laufend weiter.
Geltungsbereich der neuen KEV-Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen
Die KEV-Anpassungen per 1. Oktober 2012 gelten nicht für Photovoltaik-Anlagen, die schon einen positiven Bescheid haben, auch wenn die Anlage erst nach dem 1. Oktober 2012 in Betrieb geht.