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Die vom Bundesrat am 4. Juli 2012 beschlossene Verordnungsänderung umfasst ein Lieferverbot für Ausrüstungsgüter für die iranische petrochemische Industrie sowie Finanzierungsverbote in diesem Bereich, ein Verbot des Kaufs und Verkaufs von Edelmetallen und Diamanten an bzw. von staatlichen iranischen Stellen, ein Verbot betreffend der Lieferung von Ausrüstungen, die zur Überwachung des Internets oder zum Abhören des Telefonverkehrs benützt werden können sowie die Ausweitung bewilligungspflichtiger Geldtransfers auf Bargeldzahlungen. Die bereits bestehenden Listen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, deren Export in den Iran verboten oder bewilligungspflichtig ist, wurden angepasst. Gegenüber 78 natürlichen Personen, welchen schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, wurden Finanzsanktionen beschlossen.
Die Einfuhr, der Kauf, der Verkauf und der Transport von iranischem Erdöl, Erdölprodukten sowie petrochemischen Produkten wie auch damit zusammenhängende Finanz- und Versicherungs-geschäfte wurden einer Meldepflicht an das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) unterstellt. In der EU sind derartige Geschäfte seit dem 1. Juli 2012 verboten. Die Schweiz importiert seit 2006 kein Rohöl aus Iran. Aufgrund der eingegangenen Meldungen kann der Bundesrat entscheiden, ob allenfalls weitere Massnahmen ergriffen werden. Die Lieferung von neuen Banknoten und Münzen an die iranische Zentralbank muss neu ebenfalls dem SECO gemeldet werden.
Die Schweiz setzt seit 2007 sämtliche völkerrechtlich verbindlichen Sanktionsbeschlüsse des
UNO-Sicherheitsrates gegenüber Iran um. Seit dem 19. Januar 2011 trägt die Schweiz, zusätzlich zu den UNO-Sanktionen, auch die meisten darüber hinausgehenden Sanktionen der EU mit.