Umweltorganisationen: 55% der Beschwerden ganz oder teilweise gutgeheissen

Bern, 11.07.2012 - 2011 haben die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen in der Schweiz dem Bundesamt für Umwelt BAFU insgesamt 71 erledigte Beschwerdefälle gemeldet. 55% der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen. Im Bereich der erneuerbaren Energien wurde gegen vier Vorhaben Beschwerde erhoben.

Die 28 beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen in der Schweiz haben für 2011 insgesamt 71 erledigte Beschwerdefälle gemeldet. Betroffen davon waren 63 Vorhaben. Die Differenz erklärt sich daraus, dass in einigen Fällen mehr als eine Organisation aktiv geworden ist. 2010 hatten die Umweltorganisationen 63 erledigte Beschwerdefälle gemeldet, wobei 54 Vorhaben betroffen waren.

In 42,5% der Fälle wurden die Beschwerden vollumfänglich und in 12,5% teilweise gutgeheissen. Abgewiesen wurden die Beschwerden in 25,5% der Fälle. In 5,5% der Fälle wurden die Beschwerden zurückgezogen und eine Vereinbarung abgeschlossen. In 7% der Fälle wurden die Beschwerden ohne Vereinbarung zurückgezogen. In weiteren 7% erwiesen sich die Beschwerden als gegenstandslos, weil das Baugesuch zurückgezogen oder abgeändert wurde.

Im Bereich der erneuerbaren Energien haben die Umweltorganisationen gegen vier Vorhaben Beschwerde erhoben. Dabei wurde eine Beschwerde teilweise gutgeheissen. Eine Beschwerde wurde abgewiesen, auf eine wurde nicht eingetreten und eine Beschwerde wurde mit einer Vereinbarung zurückgezogen. Es handelte sich bei den Vorhaben um Wasserkraftwerke, drei davon waren Kleinwasserkraftwerke.

Die Zahlen zeigen, dass die Beschwerden der Umweltorganisationen nach wie vor häufig gutgeheissen werden. 2008 bis 2010 lag die Quote der Gutheissungen oder teilweisen Gutheissungen etwas höher, nämlich bei 61,5% in den Jahren 2008 und 2009 und bei 59% im Jahr 2010.

Die Umweltorganisationen meldeten dieses Jahr zum vierten Mal die Resultate ihrer abgeschlossenen Beschwerdefälle. Der Bundesrat hatte diese Auswertung verlangt, nachdem das Umweltschutzgesetz aufgrund der Parlamentarischen Initiative Hofmann auf den 1. Juli 2007 geändert worden war.


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