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Metin Aydin wurde gestützt auf einen Haftbefehl des deutschen Bundesgerichtshofes wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation im Juli 2011 in der Schweiz verhaftet. Deutschland wirft dem türkischen Staatsbürger vor, Mitglied einer ausländischen kriminellen Vereinigung, einer Jugendorganisation der PKK, zu sein. Dieser Sachverhalt ist auch nach schweizerischem Recht strafbar, womit die zentrale Voraussetzung für eine Auslieferung erfüllt ist.
Auf der Grundlage des deutschen Ersuchens hat das BJ am 24. Februar 2012 entschieden, die Auslieferung von Metin Aydin an Deutschland zu bewilligen. Metin Aydin hat am 2. April 2012 dagegen beim Bundesstrafgericht Beschwerde erhoben. Der Entscheid des Gerichts steht noch aus und kann zudem noch beim Bundesgericht angefochten werden. Dieses entscheidet als letzte Instanz.
Metin Aydin befindet sich seit seiner Festnahme in Auslieferungshaft. Seinen gesundheitlichen Problemen wird Rechnung getragen; er wird ärztlich betreut.