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Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Malta insbesondere vereinbart, dass Dividenden- und Zinszahlungen zwischen verbundenen Gesellschaften mit einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent am Kapital der zahlenden Gesellschaft von der Besteuerung an der Quelle befreit sind. Lizenzgebühren sind quellensteuerbefreit.
Die Bestimmungen des Abkommens finden Anwendung ab dem 1. Januar 2013.