Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
In ihrer Entscheidung genehmigt die WEKO die zwischen den Parteien abgeschlossene einvernehmliche Regelung, unter Berücksichtigung, dass es sich beim Merkblatt um eine unzulässige Wettbewerbsabrede im Bereich der Immobilienverwaltung handelte. Tatsächlich folgten mehr als ein Drittel der Mitglieder des Verbands den Preisempfehlungen. Im Gegensatz dazu wurde die Untersuchung im Bereich der Immobilienmakler wegen fehlender Wettbewerbserheblichkeit eingestellt.
Das Merkblatt der USPI-Neuchâtel stellte eine Preisempfehlung dar, definierte Preisbänder für Dienstleistungen in der Immobilienverwaltung und sah auch fixe Raten für Maklercourtagen vor.
Die WEKO hatte am 8. Juni 2010 eine Untersuchung gegen die USPI-Neuchâtel und ihre Mitglieder eröffnet. Dieses Verfahren hatte das Ziel, festzustellen, ob das Merkblatt des Verbands im Bereich der Immobilienbewirtschaftung und der Immobilienmakler einen Verstoss gegen das Kartellgesetz darstellte. Da die USPI-Neuchâtel sich zum Rückzug ihres Merkblatts verpflichtete, wurde eine reduzierte Sanktion von CHF 35'000.- ausgesprochen.