Die WEKO setzt den Tarifempfehlungen der Immobilienbranche in Neuenburg ein Ende

Bern, 12.07.2012 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat festgestellt, dass die Anwendung von Tarifempfehlungen für Verwaltungskosten bei der Immobilienverwaltung in Neuenburg gegen das Kartellgesetz verstösst. Die Sektion Neuenburg des Immobilienhändlerverbands „Union suisse des professionnels de l‘immobilier“ (USPI-Neuchâtel) hat sich bereiterklärt, seine Tarifempfehlungen zurückzuziehen. In ihrer Entscheidung vom 2. Juli 2012 hat die WEKO diesem Umstand Rechnung getragen und eine entsprechend reduzierte Sanktion ausgesprochen.

In ihrer Entscheidung genehmigt die WEKO die zwischen den Parteien abgeschlossene einvernehmliche Regelung, unter Berücksichtigung, dass es sich beim Merkblatt um eine unzulässige Wettbewerbsabrede im Bereich der Immobilienverwaltung handelte. Tatsächlich folgten mehr als ein Drittel der Mitglieder des Verbands den Preisempfehlungen. Im Gegensatz dazu wurde die Untersuchung im Bereich der Immobilienmakler wegen fehlender Wettbewerbserheblichkeit eingestellt.

Das Merkblatt der USPI-Neuchâtel stellte eine Preisempfehlung dar, definierte Preisbänder für Dienstleistungen in der Immobilienverwaltung und sah auch fixe Raten für Maklercourtagen vor.

Die WEKO hatte am 8. Juni 2010 eine Untersuchung gegen die USPI-Neuchâtel und ihre Mitglieder eröffnet. Dieses Verfahren hatte das Ziel, festzustellen, ob das Merkblatt des Verbands im Bereich der Immobilienbewirtschaftung und der Immobilienmakler einen Verstoss gegen das Kartellgesetz darstellte. Da die USPI-Neuchâtel sich zum Rückzug ihres Merkblatts verpflichtete, wurde eine reduzierte Sanktion von CHF 35'000.- ausgesprochen.


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