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In den vergangenen zwei Jahren hat das Fiskalkomitee der OECD, dem auch die Schweiz angehört, eine Neukommentierung von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Steueramtshilfe erarbeitet. Neu muss internationale Amtshilfe nicht nur im Einzelfall gewährt werden, sondern auch für Gruppen von Steuerpflichtigen. Bei Gruppengesuchen müssen die betroffenen Personen durch spezifische Suchkriterien identifiziert werden. Sogenannte Fishing Expeditions, also Gesuche ohne konkrete Anhaltspunkte, bleiben ausdrücklich verboten.
Nach der gestrigen Zustimmung durch den OECD-Rat in Paris müssen die Mitgliedsländer die Änderung in ihrem nationalen Recht umsetzen.
Diese neuer Standard wird im Peer Review des Global Forums noch nicht geprüft.
In der Schweiz hat der Ständerat einer entsprechenden Regelung in der laufenden Beratung zum Steueramtshilfegesetz bereits zugestimmt. Der Nationalrat wird im Herbst 2012 darüber entscheiden. Nach der Verabschiedung durch das Parlament unterliegt das Gesetz dem fakultativen Referendum.Umsetzungsarbeiten der Schweiz für zweite Phase der Peer Review laufen weiter
Unabhängig vom jüngsten Entscheid des OECD-Rates laufen die Umsetzungsarbeiten der Schweiz für die zweite Phase der Länderüberprüfung (Peer Review) des Global Forums weiter. Die Schweiz hat 2011 die 1. Prüfphase absolviert. Um nun zur zweiten Peer Review Phase zugelassen zu werden, muss einer der folgenden Punkte vollständig erfüllt sein: Zulassung der Datenübermittlung in Ausnahmefällen ohne Information der betroffenen Person, Herstellung der Transparenz bei Inhaberaktien oder eine genügende Anzahl von DBA mit Amtshilfe nach OECD-Standard. Dies dürfte frühestens 2013 der Fall sein.