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Das Referendum gegen die Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes (TSG) ist formell zu Stande gekommen. Von den 51 217 Unterschriften, die bei der Bundeskanzlei eingereicht worden sind, sind 51 110 gültig.
Diese Vorlage wird demnach gemäss dem Entscheid des Bundesrates vom 4. Juli 2012 am 25. November 2012 den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet.