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Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien und Republik Korea in Kraft getreten

Bern, 26.07.2012 - Die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Rumänien sowie zwischen der Schweiz und Südkorea sind in Kraft getreten. Sie enthalten eine Amtshilfeklausel gemäss international gültigem Standard. Die Änderungsprotokolle tragen zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Nebst einer Amtshilfeklausel gemäss internationalem Standard haben die Schweiz und Rumänien beziehungsweise die Schweiz und Südkorea insbesondere eine Reihe von Verbesserungen bei der Quellenbesteuerung von Dividendenzahlungen und Zinsen vereinbart.

Das Protokoll mit Südkorea ist nach dem Austausch der diplomatischen Noten am 25. Juli 2012 in Kraft getreten, das Protokoll mit Rumänien am 6. Juli 2012.

Die Bestimmungen beider Änderungsprotokolle finden grundsätzlich ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.

Adresse für Rückfragen:

Sektion Bilaterale Steuerfragen, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
+41 31 322 71 29, dba@sif.admin.ch

Herausgeber:

Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch


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