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Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur in Kraft getreten

Bern, 03.08.2012 - Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Singapur ist in Kraft getreten. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss international gültigem Standard. Das neue DBA trägt zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Nebst der Amtshilfeklausel gemäss internationalem Standard haben die Schweiz und Singapur eine Reihe von Verbesserungen insbesondere bei der Quellenbesteuerung von Dividendenzahlungen vereinbart.

Das neue Abkommen mit Singapur ist nach dem Austausch der diplomatischen Noten am 1. August 2012 in Kraft getreten. Es löst das alte Abkommen aus dem Jahr 1975 ab.

Die Bestimmungen des neuen Abkommens finden grundsätzlich ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.

Adresse für Rückfragen:

Sektion Bilaterale Steuerfragen, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
+41 31 322 71 29, dba@sif.admin.ch

Herausgeber:

Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch
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Zusätzliche Verweise:


Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
info@bk.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de