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Ja zum «Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung»

Bern, 20.08.2012 - Mit dem «Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung» soll die musikalische Bildung stärker gefördert und in der Verfassung verankert werden. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Alain Berset, und die Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Isabelle Chassot, haben die Abstimmungskampagne eröffnet. Am 23. September entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Vorlage.

Das Parlament hat den neuen Verfassungsartikel als direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «jugend + musik» erarbeitet, die daraufhin von den Initianten zurückgezogen wurde. Der Verfassungsartikel beinhaltet folgende Schwerpunkte:

Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für einen hochwertigen Musikunterricht an den Schulen ein. Zu diesem Zweck erlassen die Kantone nationale Bildungsziele für das Fach Musik, die den Musikunterricht auf gesamtschweizerischer Ebene angleichen. Solche Bildungsziele gibt es heute bereits für die Sprachen, die Mathematik oder die Naturwissenschaften. Diese Harmonisierungsmassnahmen gewährleisten die Bildungshoheit der Kantone und die kontinuierliche Ausbildung derjenigen Kinder, die im Lauf ihrer Schulzeit den Wohnkanton wechseln.

Im ausserschulischen Bereich wird der Bund mit der Unterstützung der Kantone Grundsätze für den erleichterten Zugang der Jugendlichen zur musikalischen Praxis festlegen. Dies betrifft insbesondere die Musikschulen, deren Schulgelder sich heute je nach Kanton und Gemeinde beträchtlich unterscheiden. Im Weiteren sollen Grundsätze zur Erfassung und zur Förderung musikalisch begabter Jugendlicher erarbeitet werden - dies insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Schule und Musik.

Schliesslich verpflichtet der neue Verfassungsartikel Bund und Kantone zur Unterstützung der musikalischen Praxis in der Schweiz, indem sie beispielsweise Beiträge an die Finanzierung von Jugendmusikwettbewerben oder an den Verband Schweizer Volksmusik leisten, wie dies bereits heute der Fall ist.

Wird der neue Verfassungsartikel angenommen, erfolgt seine Umsetzung durch ein Gesetz. Allfällige Mehrkosten für die musikalische Bildung hängen von der konkreten Umsetzung ab.

Die musikalische Bildung ist für Kinder und Jugendliche genauso wichtig wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Musikhören und vor allem das aktive Musizieren fördern die sozialen, geistigen und kreativen Kompetenzen junger Menschen.

Zusätzliche Verweise:

extern  Jugendmusikförderung

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement des Innern
Internet: http://www.edi.admin.ch
Generalsekretariat EDI
Internet: http://www.edi.admin.ch
Bundesamt für Kultur
Internet: http://www.bak.admin.ch
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