Nach Gotthard-Sperre: BAV hilft betroffenen Güterverkehrsunternehmungen

Bern, 28.08.2012 - Weil die Gotthard-Bahnstrecke im Frühsommer wegen eines Felssturzes vier Wochen lang gesperrt war, hatte der alpenquerende Güterverkehr Einnahmeausfälle bzw. Mehrkosten zu verzeichnen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat nun verschiedene Ausgleichsmassnahmen zu Gunsten der betroffenen Unternehmungen im kombinierten Verkehr beschlossen.

Wegen eines Felssturzes bei Gurtnellen war die Eisenbahnlinie über den Gotthard vom 5. Juni bis 2. Juli 2012 unterbrochen. Die Branche musste in dieser Zeit verschiedene Güterzüge umleiten oder ausfallen lassen. Zudem wurde das Angebot der Rollenden Landstrasse (Rola) reduziert. Folge waren höhere Kosten bzw. Einnahmeausfälle für die im alpenquerenden Güterverkehr tätigen Unternehmen. Um diese zu lindern, hat das BAV vier Erleichterungen beschlossen:

  • Im Normalfall werden die Abgeltungen im kombinierten Verkehr (KV) gekürzt, wenn Operateure die mit dem Bund vereinbarten Transportmengen um mehr als 15 Prozent unterschreiten. Diese Regel wird für das laufende Jahr ausser Kraft gesetzt.
  • Insgesamt wurden während der Gotthardsperre rund 100  Züge des kombinierten Verkehrs über Österreich (Brenner) und Frankreich (Modane) umgeleitet. Diese haben die schweizerischen Strassenübergänge um über 3000 LKW-Fahrten entlastet.  Der Bund zahlt ausnahmsweise auch für diese über das Ausland umgeleiteten Transporte Betriebsabgeltungen.
  • Der Bund zahlt für das gesamte Jahr 2012 Abgeltungen für maximal 33 statt wie ursprünglich vorgesehen für 30 Sendungen pro Zug. Damit erhalten Operateure bis zu 300 Franken zusätzlich pro Zug
  • Die Fixkosten bei der Rollenden Landstrasse, welche wegen der Gotthard- und der aktuellen Simplon-Sperre (11. August bis 2. September) nicht gedeckt sind, werden grösstenteils vom Bund übernommen.

Für das Jahr 2013 verzichtet der Bund zudem darauf, die Abgeltungssätze für den unbegleiteten kombinierten Verkehr über die Alpen weiter zu kürzen. Er trägt damit den aktuell schwierigen Rahmenbedingungen Rechnung. Nebst den Infrastruktureinschränkungen im Jahr 2012 gehören dazu die Erhöhung der Trassenpreise per Anfang 2013, die anhaltende Euro-Schwäche und die schlechten Konjunkturaussichten im Euro-Raum.

Das BAV ist überzeugt, dass die betroffenen Güterverkehrsunternehmungen mit diesen Massnahmen angemessen entlastet werden. Weiter gehende Forderungen lehnt das BAV ab, zumal sich die Einnahmeausfälle bzw. Mehrkosten, welche durch die Gotthard-Sperre entstanden sind, letztlich nicht genau beziffern lassen.

Beim Personenverkehr sieht der Bund im Nachgang zur Gotthard-Sperre keine Kompensationszahlungen vor. Die Kosten im Infrastrukturbereich, welche bei der SBB durch die Reparatur des betroffenen Streckenabschnitts und zusätzliche Sicherungsmassnahmen angefallen sind, werden weit gehend über Versicherungen gedeckt.


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