Bundesrat will ausserbörslichen Handel mit Derivaten und Finanzmarktinfrastruktur besser regeln

Bern, 29.08.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, neue gesetzliche Regelungen für den ausserbörslichen Handel mit Derivaten einzuführen. Gleichzeitig soll die Regulierung im Bereich der Finanzmarktinfrastruktur angepasst werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde beauftragt, bis im Frühjahr 2013 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die Finanzkrise hat aufgezeigt, dass die mangelnde Transparenz auf den Märkten für ausserbörslich gehandelte Derivate (sog. OTC-Derivatemärkte) aufgrund ihrer starken internationalen Vernetzung sowie der grossen Handelsvolumen und Ausfallrisiken die Stabilität des ganzen Finanzsystems gefährden kann. Seither sind internationale Bemühungen im Gange, insbesondere seitens der G-20 und des Financial Stability Board (FSB), um die Transparenz und die Stabilität im OTC-Derivatemarkt zu verbessern.

Die bestehende schweizerische Regulierung der Finanzmarktinfrastruktur ist im Hinblick auf die Entwicklungen an den Finanzmärkten nicht mehr angemessen. Sie genügt im Übrigen auch nicht den von internationalen Gremien entwickelten neuen Standards für bedeutsame Einrichtungen der Finanzmarktinfrastruktur wie Handelsplattformen, zentrale Abrechnungsstellen, Wertschriftenverwahrer oder Transaktionsregister.

Die internationalen Standards in den Bereichen des ausserbörslichen Handels mit Derivaten und der Finanzmarktinfrastruktur werden derzeit in verschiedenen Staaten in die nationale Rechtsordnung umgesetzt. Insbesondere die EU und die USA sind dabei relativ weit vorangeschritten.

Zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes und zur Stärkung der Finanzstabilität ist es notwendig, dass die Schweiz die Verpflichtungen der G‑20 und die Empfehlungen des FSB zum Handel mit OTC-Derivaten möglichst vollständig und zeitnah mit anderen Finanzplätzen umsetzt. Zudem ist die Regulierung im Bereich der Finanzmarktstruktur an internationale Standards anzupassen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Marktteilnehmer sowie den Marktzutritt zur EU sicherzustellen, ist in beiden Bereichen eine mit der EU gleichwertige Regulierung anzustreben.

 

Ausführungen zum Text:

Die G-20 Länder haben sich im September 2009 dazu verpflichtet, bis Ende 2012:

• sicherzustellen, dass standardisierte OTC-Derivatetransaktionen, falls geeignet, über Börsen oder andere elektronische Plattformen gehandelt werden;
• die Abrechnung (clearing) von standardisierten OTC-Derivatekontrakten durch zentrale Abrechnungsstellen (central counterparties) durchführen zu lassen; und
• sicherzustellen, dass sämtliche OTC-Derivatetransaktionen an Transaktionsregister (trade repositories) gemeldet werden.
• Zusätzlich sollen bilateral abgerechnete OTC-Derivatetransaktionen höheren Eigenkapitalanforderungen unterstellt werden.

Das FSB hat für die Umsetzung Empfehlungen erlassen und überprüft diese für seine Mitgliedstaaten regelmässig. Die Schweiz ist Mitglied des FSB.

 


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