Programm gegen Zwangsheiraten: Zusammenarbeit verstärken

Bern, 14.09.2012 - Mit einem fünfjährigen Programm will der Bundesrat das Phänomen Zwangsheirat in der Schweiz eindämmen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit unter Beratungsstellen, Berufsleuten und Schulen zu verstärken und Lücken bei Prävention, Beratung, Schutz und Schulung zu schliessen. Das Programm versteht sich als Ergänzung zum neuen Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten, das von den eidgenössischen Räten am 15. Juni 2012 verabschiedet wurde.

Der Bundesrat erachtet es als Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, gegen Zwangsheiraten vorzugehen. Er hat am Freitag seinen Bericht zur Erfüllung der Motion Tschümperlin 09.4229 "Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat" sowie des Postulats Heim 12.3304 "Prävention der Zwangsverheiratung" verabschiedet und das Programm "Bekämpfung Zwangsheirat" lanciert, das 2013 startet.

Funktionierende Netzwerke schaffen
Das Programm sieht vor, dass innerhalb von fünf Jahren in allen Regionen funktionierende "Netzwerke gegen Zwangsheirat" entstehen, in denen Lehrpersonen, Berufsleute und Beratungsstellen in den Bereichen häusliche Gewalt und Integration zusammenarbeiten und sich regelmässig austauschen. Die verbesserte Zusammenarbeit soll dafür sorgen, dass für die unterschiedlichen Kategorien möglicher Opfer und zwangsausübender Personen Angebote und Massnahmen zur Prävention entwickelt werden, etwa Sensibilisierungskampagnen. Zudem sollen Opfer auf bessere Beratung und grösseren Schutz zählen können, indem man für sie beispielsweise Plätze in Frauenhäusern schafft.

Für das Programm "Bekämpfung Zwangsheirat" setzt der Bund in den Jahren 2013 bis 2018 insgesamt zwei Millionen Franken ein. Das Geld stammt aus den bestehenden Krediten des federführenden Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Das Bundesamt für Migration hatte bereits 2009 ein kleineres Modellvorhaben Zwangsheirat lanciert, um Instrumente und "good practices" im Bereich Sensibilisierung zu entwickeln.

Ergänzung zum neuen Bundesgesetz
Das Programm stellt eine Ergänzung und Fortsetzung des neuen Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Zwangsheiraten dar. Dieses sieht vor, dass unter Zwang geschlossene Ehen künftig von Amtes wegen angefochten werden. Zudem werden Eheschliessungen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert. Wer jemanden zu einer Ehe nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren sanktioniert.

Das neue Bundesprogramm stützt sich auf die Untersuchung „Zwangsheiraten in der Schweiz: Ursachen, Formen, Ausmass", die das „Maison d'analyse des processus sociaux" MAPS der Universität Neuenburg im Auftrag des Bundes erstellt hat. Erste Resultate dieser Untersuchung hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga bereits am 9. August 2012 der Öffentlichkeit präsentiert.

Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass in den vergangenen zwei Jahren in der Schweiz über 700 Fälle von Zwangsheirat registriert wurden. In diesen Fällen stand eine Person unter Zwang zu heiraten oder wurde daran gehindert, eine Liebesbeziehung ihrer Wahl zu leben. Ebenfalls in rund 700 Fällen wurde eine Person gezwungen, eine Ehe aufrecht zu erhalten.


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Regula Zürcher, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 325 95 27



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