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Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mit 13 Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz bei 1.5% zu belassen. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1% bis 2.5%. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Unter Berücksichtigung der unsicheren Lage, der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der zahlreichen Kassen in Unterdeckung haben sich die Mitglieder der Kommission in ihrer Stellungnahme zugunsten der Stabilität ausgesprochen. Vor dem Hintergrund, dass aktuell keine Inflation herrscht und dass der Landesindex der Konsumentenpreise negativ ist (-0.7%), stellt ein Mindestzinssatz von 1.5% eine angemessene Realverzinsung dar.