Waffenmissbrauch: Staatsanwaltschaften sollen Armeeangehörige mit Gefährdungspotenzial melden

Bern, 05.09.2012 - Um Waffenmissbräuche zu verhindern, will der Bundesrat den Informationsaustausch zwischen den zivilen und militärischen Behörden verbessern. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen der Armee daher künftig Armeeangehörige melden, bei denen aufgrund eines laufenden Strafverfahrens ernsthaft zu befürchten ist, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten. Die entsprechende Meldepflicht soll in der Strafprozessordnung geschaffen werden. Das schlägt der Bundesrat im Bericht zum Postulat 12.3006 «Bekämpfung von Waffenmissbrauch» vor, den er am Mittwoch verabschiedet hat.

Im Nachgang zu verschiedenen Tötungsdelikten mit Feuerwaffen hat das Parlament den Bundesrat im Januar 2012 beauftragt, verschiedene Fragen und Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Er sollte vor allem untersuchen, wie der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Armee verbessert werden kann.

Die Armee prüft bereits heute, ob bei Stellungspflichtigen oder Angehörigen der Armee Hinderungsgründe für die Überlassung einer persönlichen Waffe bestehen. Trifft dies zu, erhält der Betroffene keine Waffe oder sie wird ihm entzogen. Eine aktive Meldung von Armeeangehörigen mit Gefährdungspotenzial durch Staatsanwaltschaften und Gerichte, wie sie der Bundesrat nun vorschlägt, würde die Entscheidungsgrundlage der Armee verbessern.

Weitere Inhalte des Berichtes
Ergänzend schlägt der Bundesrat in seinem Bericht vor, über die Waffeninformationsplattform ARMADA des Bundes die zuständigen militärischen und zivilen Behörden über verweigerte oder entzogene Bewilligungen aktiv zu informieren anstatt ihnen einfach nur einen Online-Zugriff zu gewähren. Die zuständige Behörde hätte in der Folge weitere Abklärungen zu treffen und allenfalls geeignete Massnahmen einzuleiten.

Der Bericht kommt zudem zum Schluss, dass die Schaffung eines weitergehenden «Waffenverbotes» nicht zweckmässig ist: Die gesetzlichen Grundlagen bestehen, damit die kantonalen Waffenbüros gestützt auf strafrechtliche Urteile oder bei einer Gefährdung Waffen aus dem Besitz einer Person entfernen können bzw. neue Gesuche ablehnen müssen. 


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