Bundesrat setzt Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport auf 1.10.2012 in Kraft

Bern, 05.09.2012 - Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport genehmigt. Sie konkretisiert die neu geschaffenen Rechtsgrundlagen. Das Gesetz tritt auf den 1. Oktober 2012 in Kraft.

Das Parlament hat am 17. Juni 2011 zusammen mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) auch ein neues Gesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) verabschiedet.

Nun hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zum IBSG erlassen. Die Bestimmungen stellen die gesetzeskonforme Bearbeitung der beim Bund vorhandenen Personendaten im Bereich Sport sicher.

Im Zentrum steht dabei die Nationale Datenbank für Sport, in welcher insbesondere die Daten der Förderprogramme Jugend+Sport (J+S) und Erwachsenensport Schweiz (esa) administriert werden. Ergänzend betreibt das Bundesamt für Sport je ein Informationssystem für die Bearbeitung der Daten des Swiss Olympic Medical Center in Magglingen, für die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen sowie für den Betrieb der bundeseigenen Sportinfrastrukturen in Magglingen und Tenero.

Der Bundesrat hat beschlossen, das IBSG auf den 1. Oktober 2012 in Kraft zu setzen. Es ergänzt das Sportförderungsgesetz SpoFöG und die dazugehörende Sportförderungsverordnung (SpoFöV), die ebenfalls auf den 1. Oktober 2012 in Kraft treten.


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