Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Die Chemiewaffenübereinkommen -Vertragsstaaten (CWÜ), darunter die Schweiz, und ihre zivilen Unternehmen sind unter anderem verpflichtet, die Produktion, die Verarbeitung und den Verbrauch von gewissen Dual-Use-Chemikalien zu deklarieren. Diese Chemikalien werden in der zivilen chemischen Industrie verwendet, können aber auch für die unerlaubte Produktion von Chemiewaffen missbraucht werden. Die Deklarationen werden von der OPCW durch kurzfristig anberaumte Routine-Inspektionen kontrolliert.
In der Schweiz unterliegen das Labor Spiez und rund zehn Betriebe der chemischen Industrie regelmässigen Inspektionen durch die OPCW. Da die Schweiz keine chemischen Waffen besitzt, haben die Inspektionen vor allem den Charakter einer vertrauensbildenden Massnahme.
Das CWÜ verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb, die Lagerung, die Verbreitung und den Einsatz von chemischen Waffen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, ihre Bestände an chemischen Waffen und entsprechende Produktionseinrichtungen in den nächsten Jahren zu vernichten. Für Schutz- und Forschungszwecke sind die Produktion und der Besitz von Kleinstmengen der verbotenen Chemikalien erlaubt. Das CWÜ, das am 29. April 1997 in Kraft getreten ist, hat heute 188 Mitgliedstaaten. Die Schweiz hat das Abkommen am 10. März 1995 ratifiziert.