Bundesrat will Lücken in der Waldgesetzgebung schliessen

Bern, 14.09.2012 - Der Bundesrat hat am 14. September 2012 den Massnahmenplan zur Waldpolitik 2020 geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass das Waldgesetz in einzelnen Punkten zu ergänzen sei. Damit will er Massnahmen zur Bekämpfung von Gefahren ermöglichen, die beispielsweise durch eingeschleppte Schädlinge entstehen. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die Waldpolitik 2020 stimmt die unterschiedlichen Interessen der Gesellschaft am Wald auf nationaler Ebene aufeinander ab. Um die Waldpolitik 2020 zu konkretisieren, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in den letzten Monaten einen Massnahmenplan erarbeitet. Daran beteiligt waren auch die Kantone und weitere Akteure aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft sowie Forschung und Bildung. Der Massnahmenplan ist ein Handlungsprogramm. Er zeigt die verbindlichen Massnahmen des Bundes auf. Gleichzeitig wird auf die wichtige Rolle der Kantone und weiterer Akteure hingewiesen, auf deren Mitwirkung der Bund angewiesen ist, um die Ziele zu erreichen.

Wo die Umsetzung der Massnahmen keine gesetzlichen Anpassungen und keine zusätzlichen Mittel erfordert, kann sie bereits beginnen. Dies ist in den meisten Fällen möglich. In einzelnen Punkten ist allerdings eine Anpassung des Waldgesetzes notwendig (siehe Kasten). Es handelt sich dabei um Massnahmen für die Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ausserhalb des Schutzwaldes, die sich beispielsweise durch eingeschleppte Schädlinge ergeben können. Der Bundesrat hat dem UVEK am 14. September 2012 den Auftrag erteilt, für diese Bereiche eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die meisten Massnahmen können mit den bestehenden finanziellen Mitteln umgesetzt werden. Ein zusätzlicher finanzieller Bedarf besteht, wo es um die Anpassung des Waldes an den Klimawandel geht und wo rechtliche Anpassungen nötig sind. Der konkrete finanzielle Mehrbedarf wird im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage dargelegt werden.

Kasten: Punktuelle Gesetzesanpassungen werden vorbereitet
Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren

Biotische Gefahren für den Wald, zum Beispiel durch eingeschleppte Schädlinge wie den Asiatischen Laubholzbockkäfer oder durch die Kastaniengallwespe, nehmen zu. Ursachen sind unter anderem der wachsende Welthandel, die globale Mobilität sowie der Klimawandel. Heute unterstützt der Bund Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ausschliesslich im Schutzwald finanziell. Biotische Gefahren, wie etwa besonders gefährliche Schadorganismen (so genannte Quarantäneorganismen), halten sich aber nicht an Grenzen. Zudem sind sie mobil. Ein Schadenfall ausserhalb des Schutzwaldes ist somit immer auch eine potentielle Gefahr für den Schutzwald. Da mit steigendem Schadenausmass die Bekämpfungskosten exponentiell zunehmen, ist ein gezieltes Eingreifen auch ausserhalb des Schutzwaldes notwendig. Die subventionsrechtliche Trennung von Schutzwald und Nicht-Schutzwald soll daher in diesem Bereich aufgehoben werden.


Adresse für Rückfragen

Bruno Röösli, Chef Sektion Waldpolitik und Walderhaltung, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 323 84 07



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Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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