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Mit der Revision wurde die VEV neu strukturiert und vereinfacht. Sie war in den letzten Jahren mehrmals revidiert worden, worunter Verständlichkeit und Lesbarkeit gelitten hatten. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.
Nebst den redaktionellen Änderungen war ursprünglich auch eine materielle Anpassung vorgesehen gewesen: Angehörige aus 33 Staaten ausserhalb der EU/EFTA hätten demnach von einer Visumsliberalisierung profitiert. Heute können diese Bürgerinnen und Bürger in einem Zeitraum von 6 Monaten während maximal 90 Tagen ohne Visum in die Schweiz einreisen, sofern sie hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Vorgesehen war nun, ihnen auch im Falle einer Erwerbstätigkeit die Visumspflicht für dieselbe Zeitdauer zu erlassen - die Erwerbstätigkeit wäre jedoch weiterhin bewilligungs- und meldepflichtig gewesen. Dies hätte zu einem Bürokratieabbau beigetragen.
Während der Anhörung vom 6. März bis 5. April 2012 zeigte sich jedoch, dass diese Neuerung angesichts der aktuellen Zuwanderungsdiskussion nicht auf die notwendige, breite Unterstützung stiess. Deshalb sieht der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt davon ab. Die Frage wird aber nächstes Jahr im Rahmen des Projekts Optimierung Visumverfahren wieder aufgenommen. Das Projekt zielt darauf ab, die Abläufe im Visumverfahren zu analysieren und Vorschläge für deren Straffung zu erarbeiten.