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Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Bulgarien unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 10 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen. Wenn jedoch eine Gesellschaft während mindestens einem Jahr eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit. Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet. Für Zinsen können beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 5 Prozent erheben. Keiner Quellensteuer unterliegen jedoch insbesondere Zinsen, die zwischen verbundenden Unternehmen (Beteiligung von 10 Prozent während mindestens 1 Jahr) bezahlt werden. Keine Quellensteuer fällt auch auf Lizenzgebühren an.
Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über das neue DBA mit Bulgarien zur Stellungnahme vorgelegt worden. Sie haben dem Abschluss zugestimmt. Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.