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Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Peru unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen. Wenn jedoch eine Gesellschaft eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, wird diese Steuer auf 10 Prozent reduziert. Die Quellensteuer auf Zinsen darf höchstens 15 Prozent betragen, auf Bankdarlehen höchstens 10 Prozent. Auf Lizenzgebühren kann eine Residualsteuer von 15 Prozent erhoben werden. Es wurde eine Meistbegünstigungsklausel vereinbart, falls Peru einem anderen Staat tiefere Residualsätze gewährt.
Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über das DBA mit Peru zur Stellungnahme vorgelegt worden. Sie haben dem Abschluss des Abkommens mehrheitlich zugestimmt. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.