Fristgerechte Überführung des Übertragungsnetzes auf Swissgrid

Bern, 27.09.2012 - Das Übertragungsnetz muss bis Ende 2012 an Swissgrid überführt werden. Die heutigen Übertragungsnetzeigentümer und Swissgrid haben in intensiven Arbeiten die vertraglichen Grundlagen für die Überführung erstellt. Damit konnte die ElCom das im Frühjahr 2011 eröffnete Verfahren zur Finanzierungsstruktur einstellen.

Die heutigen Eigentümer des Übertragungsnetzes sind gesetzlich verpflichtet, ihr Eigentum bis Ende 2012 an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid zu überführen. Die Elektrizitätsbranche bereitet diese Transaktion seit längerem vor.

Die ElCom hat unter anderem die Aufgabe, die Versorgungssicherheit im Strombereich zu überwachen und insbesondere dafür zu sorgen, dass die Stromnetze sicher, leistungsfähig und effizient betrieben werden. Das Übertragungsnetz bildet mit seinen 6700 Kilometern das Rückgrat unserer Stromversorgung.

Im Hinblick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die finanzielle Stabilität der Swissgrid hat die ElCom den Transaktionsprozess seit Juli 2010 intensiv begleitet und im Frühjahr 2011 ein formelles Verfahren eröffnet. In diesem Verfahren hat die ElCom insbesondere folgende Aspekte geprüft:

  • Gesetzmässigkeit der gewählten Kapitalstruktur: Es stellte sich die Frage, ob die von der Branche vorgesehene Kapitalstruktur von 30 Prozent Eigenkapital und 70 Prozent Fremdkapital im Transaktionszeitpunkt gesetzeskonform ist.
  • Finanzielle Stabilität: Die ElCom hat untersucht, ob die ursprünglich innert kurzer Frist vorgesehene Rückzahlung der Aktionärsdarlehen an die bisherigen Eigentümer vertretbar ist.
  • Nachhaltige Risikofähigkeit: Mit Blick auf die grossen anstehenden Unterhalts- und Investitionslasten untersuchte die ElCom, ob mit der geplanten Übernahmefinanzierung die Investitionsfähigkeit der Swissgrid auf Dauer gewährleistet ist.

Die ElCom hat das Verfahren zur Finanzierungsstruktur nach intensiven Abklärungen, die durch externe Gutachten ergänzt wurden, eingestellt. Die Übertragungsnetzeigentümer und Swissgrid haben die im Rahmen des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse vertraglich umgesetzt:

  • Kapitalstruktur: Das Eigenkapital beträgt im Zeitpunkt der Überführung 30 Prozent. Hinzu kommen 35 Prozent Pflichtwandeldarlehen mit Eigenkapitalcharakter.
  • Finanzielle Stabilität: Die Auszahlung der Eigentümer wird zeitlich gestaffelt und erfolgt über langfristiges Fremdkapital, was für Swissgrid insbesondere in der Startphase eine abgesicherte Finanzierungsgrundlage schafft.
  • Risikofähigkeit: Diese Massnahmen und ein angemessenes Risikokapital stärken die Risiko- und Investitionsfähigkeit der Swissgrid.

Auf Antrag einer Partei hat die ElCom auch geprüft, mit welchem Wert die bisherigen Eigentümer zu entschädigen sind. Die ElCom hat entschieden, dass der regulierte Wert massgebend ist. Andernfalls würden der Swissgrid ungedeckte Kosten entstehen. Als regulierter Wert gilt der im Stromversorgungsgesetz für die Berechnung des Netznutzungsentgelts vorgesehene Wert. Dieser beträgt gegenwärtig rund 2 Milliarden Franken.

Mit der Umsetzung dieser Eckpunkte in die vertraglichen Vereinbarungen mit den bisherigen Übertragungsnetzeigentümern verfügt Swissgrid über eine solide finanzielle Grundlage für die Netzübernahme und die anstehenden Investitionen. Es liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates der Swissgrid dafür zu sorgen, dass die Überführung fristgerecht vollzogen wird und die Risiko- und Investitionsfähigkeit auch künftig gewahrt bleibt.

www.elcom.admin.ch > Dokumentation > Verfügungen > nach Datum > Verfügungen 2012 > 20.09.2012

Über die ElCom

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.

Sie überwacht die Strompreise und kann Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen. Ferner entscheidet sie als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang oder die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien.

Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen betreffend den internationalen Stromtransport und -handel.Die sieben Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig. Die ElCom wird von alt Ständerat Carlo-Schmid-Sutter präsidiert. Sie wird unterstützt von einem 34-köpfigen Fachsekretariat in Bern unter der Leitung von Rechtsanwalt Renato Tami.


Adresse für Rückfragen

Carlo Schmid-Sutter, Präsident, Tel. 079 311 45 11
Renato Tami, Geschäftsführer ElCom, Tel. 079 763 87 28

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
Sekretariat
3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 58 33
Fax +41 (0)31 322 02 22
E-Mail: info@elcom.admin.ch
www.elcom.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössische Elektrizitätskommission
http://www.elcom.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-46119.html