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Im Hinblick auf die Unterstellung der meisten Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen im Rahmen der KAG-Revision wird die FINMA einen Bewilligungsprozess einrichten müssen. Die Grundabgaben müssen deshalb an den durch die Bewilligungen zusätzlich verursachten Aufwand angepasst werden.
Im Versicherungsbereich sollen sodann für die Berechnung der Zusatzabgaben neu sowohl beim direkten Versicherungsgeschäft als auch beim Rückversicherungsgeschäft alle Prämieneinnahmen berücksichtigt werden. Im Börsenbereich sind die Grundabgaben der Betreiber von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen an diejenigen der Börsen anzugleichen. Zudem werden weitere kleinere Anpassungen vorgeschlagen. Insbesondere soll eine verursachergerechtere Kostenerhebung bei den direkt unterstellten Finanzintermediären festgelegt werden.