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Seit der Totalrevision des Tierschutzgesetzes sind vier Jahre vergangen. Da stellt sich die Frage, ob die Neuauflage des Tierschutzgesetzes in dieser Zeit etwas zur Verbesserung im Umgang mit den Tieren beigetragen hat. Der vorliegende 2. Tierschutzbericht des Bundesamtes für Veterinärwesen gibt eine Übersicht über wichtige Entwicklungen, die alle einen Beitrag zum Tierschutz leisten. Er will aufzeigen, welche Auswirkungen die neuen Vorschriften auf die Vollzugsstrukturen haben und welche Ansätze erarbeitet wurden, um diese Entwicklungen zu erfassen. Dazu gehören der Aufbau der kantonalen Tierschutzfachstellen ebenso wie die Tierschutzausbildung der amtlich tätigen Fachpersonen oder die Koordination der Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft. Einen Blick in die Zukunft liefert der Bericht über den Aufbau des elektronischen Geschäftsverwaltungssystems Asan, das den Veterinärämtern im Tierschutzvollzug unter anderem bei der Planung und Aufarbeitung der Tierschutzkontrollen zu Verfügung stehen wird.
Die kantonalen Veterinärdienste müssen den hohen Erwartungen der Öffentlichkeit mit beschränkten Ressourcen nachkommen. Eine Analyse zeigt auf, welche Mittel die kantonalen Veterinärämter zur Verfügung haben und ermöglicht einen Blick auf die Instrumente, die enwickelt wurden, um diese Mittel effizient einzusetzen.
Mit der Revision erhielt das Gesetz neue Akzente, die den Wandel im Verständnis unserer Gesellschaft im Umgang mit Tieren widerspiegelt. Dabei sticht die neue Definition zur „Würde des Tieres" hervor. Der Bericht der Arbeitsgruppe „Würde" vermittelt einen Einblick in die bisher dazu gewonnenen Erkenntnisse.
Für eine erste Beurteilung der Wirkung der neuen Ansätze wurden Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Konsumentenschaft befragt, welches ihre Erwartungen sind und wie sie die Arbeit der kantonalen Fachstellen unter der Leitung der Kantonstierärztinnen und -tierärzte beurteilen.
Weitere Informationen und den kompletten Bericht zur kostenlosen Bestellung finden Sie unter www.bvet.admin.ch.