Tiefenlager für radioaktive Abfälle: Prüfung weiterer Standortvorschläge für die Oberflächenanlagen

Bern, 08.10.2012 - Seit Januar 2012 diskutieren die Regionalkonferenzen der Standortregionen sowie die Standortkantone über die Platzierung der Oberflächenanlage künftiger geologischer Tiefenlager. Grundlage dafür bilden zwanzig von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Rahmen des Standortauswahlverfahrens «Sachplan geologische Tiefenlager» vorgeschlagene Standortareale. Zur Prüfung weiterer Standortvorschläge erhalten die Regionalkonferenzen nun rund sechs Monate länger Zeit. Statt im Herbst 2012 erwartet das Bundesamt für Energie ihre Bewertungen bis Ende April 2013.

Gemäss dem Standortauswahlverfahren «Sachplan geologische Tiefenlager» äussern sich die Standortregionen zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur. Sie bewerten die Vorschläge der Nagra anhand selbst entwickelter Bewertungsinstrumente und haben die Möglichkeit, weitere Vorschläge für Oberflächenstandorte einzubringen. Die Standortkantone unterstützen sie dabei. Allerdings wollen diese einzelne Kriterien neu gewichten und die Nagra neue Potenzialräume für die Platzierung der Oberflächenanlage ausloten lassen. Beispielsweise sollen Waldflächen als potenzielle Standorte für Oberflächenanlagen nicht ausgeschlossen, dafür aber Gewässerschutzbereiche stärker gewichtet werden.

Unter Federführung des Bundes haben Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Standortregionen und Deutschland an zwei Fachsitzungen das weitere Vorgehen diskutiert und festgelegt:

  1. Die Standortkantone erarbeiten bis spätestens Ende Oktober 2012 eine harmonisierte überkantonale Haltung zu den Evaluationskriterien für Potenzialräume. An den interkantonalen Treffen nehmen deutsche Vertretungen teil.
  2. Die sechs Standortregionen des Sachplans - Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost - führen ihre Arbeit innerhalb der Regionalkonferenzen und den zuständigen «Fachgruppen Oberflächenanlagen» fort.
  3. Nachdem die Kantone die Kriterien bereinigt haben, ermittelt die Nagra daraus die entsprechenden Potenzialräume pro Region. Die Ergebnisse werden ab Mitte November 2012 bereitstehen.
  4. Ab Mitte November bis Dezember 2012 finden regionsspezifische Workshops mit den Fachgruppen, den Kantonsvertretungen und der Nagra unter Federführung des BFE statt. An diesen Workshops werden die regionsspezifischen Potenzialräume vorgestellt. Auf dieser Grundlage entscheidet die jeweilige Region, ob sie neue Vorschläge für Standortareale innerhalb dieser Potenzialräume erarbeiten, diskutieren und anhand ihrer Bewertungsinstrumente bewerten lassen will.
  5. Sofern sich die Region entscheidet, neue Standortareale innerhalb dieser Potenzialräume zu diskutieren und zu bewerten, unterzieht die Nagra diese Areale einer Grobprüfung und erarbeitet die notwendige Dokumentation. Dies dauert einige Wochen, so dass neue Standortarealvorschläge ab Ende Dezember 2012, Anfang 2013 für die Bearbeitung durch die Regionen und die Kantone bereitstehen.
  6. Bis Ende April 2013 bewerten die Regionen die Standortvorschläge vom 20. Januar 2012, allenfalls eigene Vorschläge und mögliche Vorschläge aus den Potenzialräumen. Die Bewertungen reichen sie bei BFE und Nagra ein. Die Kantone nehmen ihre eigene Bewertung vor.
  7. Anschliessend bezeichnet die Nagra für die Weiterbearbeitung der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager pro Standortregion mindestens ein Areal für eine Oberflächenanlage.

Im weiteren Verlauf von Etappe 2 des Auswahlverfahrens muss die Nagra die geologischen Standortgebiete auf mindestens zwei pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochradioaktive Abfälle) einengen. Hierzu sind weitere sicherheitstechnische sowie sozioökonomisch-ökologische Abklärungen notwendig. Am Ende von Etappe 2 wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.


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