Flughafen Zürich: Konsultation zur Umsetzung des Staatsvertrags mit Deutschland

Bern, 09.10.2012 - Mit Blick auf die Umsetzung des Staatsvertrags zum Flugverkehr am Flughafen Zürich sind sowohl Anpassungen bei der Infrastruktur als auch beim Betriebskonzept vorzunehmen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den betroffenen Kantonen hierzu einen Bericht zugestellt, der eine Reihe möglicher Varianten darlegt. Bis am 15. November können sich die betroffenen Kantone sowie der Flughafen Zürich und die Flugsicherung Skyguide dazu äussern

In der Botschaft zum Staatsvertrag will der Bundesrat Ende Jahr aufzeigen, welche Auswirkungen der Vertrag hat und mit welchen betrieblichen Konzepten er umgesetzt werden soll. Die entsprechende Routenführung muss im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgelegt werden. In einem Bericht legt das BAZL nun sechs mögliche Varianten vor, die sich in Bezug auf die Anflugrichtungen (Norden, Osten und Süden) unterscheiden. Zudem werden die sogenannten gekrümmten West- oder Ostanflüge beschrieben, deren technische Umsetzbarkeit indes noch zu klären ist. Änderungen bei den Anflügen wirken sich stets auch auf das Abflugregime aus, deshalb wird auch dieses in die Abklärungen einbezogen. Die Konsultation richtet sich an die vom Flugverkehr betroffenen Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, St.Gallen und Schwyz sowie den Flughafen Zürich und die Flugsicherung Skyguide. Diese waren bereits bisher in die Vorbereitungsarbeiten eingebunden.

Der Bericht zeigt Vor- und Nachteile der sechs Varianten auf und ermöglicht so eine fundierte Diskussion. Entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Varianten sind Sicherheit, Kapazität und Lärmschutz. Die Betriebsvarianten, welche die Umsetzung des Staatsvertrags ermöglichen, müssen im Entwurf des Objektblatts des SIL festgeschrieben werden. Mit dem SIL definiert der Bund den raumplanerischen Rahmen für die Entwicklung des Flughafens. Nach Abschluss der Konsultation wird das UVEK entscheiden, welche Optionen in das SIL-Objektblatt aufgenommen  werden sollen. Dazu werden auch Lärmrechnungen durchzuführen sein. Voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2013 werden sich die betroffenen Kreise noch einmal äussern können. Der Bundesrat wird das SIL-Objektblatt bis Ende 2013 genehmigen.


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