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Das geltende Urheberrecht bietet zwar durchaus Instrumente, die auch im Zeitalter des Internet praktikable Lösungen erlauben. Die rasante technologische Entwicklung erschwert aber zunehmend deren Anwendung. Einschränkungen im digitalen Umfeld stossen verbreitet auf Ablehnung, und der Datenschutz setzt der Verfolgung von Rechtsverletzungen Grenzen. Zahlreiche Internetnutzer beziehen Audios, Bilder, Videos und Texte, die ohne Einwilligung der Rechteinhaber im Netz angeboten werden. Die Urheberinnen und Urheber gehen dabei leer aus. Es müssen Lösungen gefunden werden, die ihnen eine faire Abgeltung für deren Nutzung ermöglichen. Überdacht und allenfalls neu definiert werden muss vor diesem Hintergrund auch die Aufgabe der Verwertungsgesellschaften, denen eine wichtige Rolle bei der Vermarktung von Kulturleistungen zukommt.
Die Arbeitsgruppe soll im kommenden Jahr innovative und mehrheitsfähige Vorschläge ausarbeiten, die von neuen Geschäftsmodellen über die effektivere Durchsetzung des Urheberrechts bis hin zu möglichen Gesetzesrevisionen gehen können. Bundesrätin Sommaruga sagte zu Beginn der Arbeiten, sie erhoffe sich innovative Lösungsansätze, welche auch die spezifisch schweizerischen Gegebenheiten berücksichtigen. Das Mandat, so die Vorsteherin des EJPD weiter, sei bewusst breit gefasst worden, um eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen.
Einschränkungen machte Sommaruga lediglich bei möglichen Sanktionen; sie halte nichts von einer strafrechtlichen Verfolgung der Endnutzer, welche in manchen Ländern möglich ist. Das wäre nicht praktikabel, und es würde die für jeden Lösungsansatz unerlässliche Akzeptanz zerstören.
Die AGUR12 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Die Arbeitsgruppe wird geleitet von Roland Grossenbacher, dem Direktor des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum.