www.news.admin.ch

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Hauptnavigation

Ende Hauptnavigation


Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Die Hausarztmedizin soll im Medizinalberufegesetz gestärkt werden

Bern, 10.10.2012 - Im revidierten Medizinalberufegesetz (MedBG) soll die Hausarztmedizin in den Aus- und Weiterbildungszielen der Ärzte und Ärztinnen ausdrücklich erwähnt werden. Dies bestätigt der Bundesrat aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung, die er zur Kenntnis genommen hat. Er hat das Eidg. Department des Innern (EDI) nun beauftragt, eine entsprechende Botschaft zur Gesetzesrevision zu erarbeiten.

Mit der ausdrücklichen Nennung der Hausarztmedizin in den Aus- und Weiterbildungszielen des MedBG würde diese gestärkt. Damit soll eine der Massnahmen des Masterplans „Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" umgesetzt werden, den das EDI im Juni zusammen mit Partnern im Gesundheitswesen lanciert hat. Im Gesetz werden neu in Umsetzung des Verfassungsauftrags als Ausbildungsziel auch die Kenntnisse über die Methoden der Komplementärmedizin erwähnt.
Zudem soll der Begriff „selbstständige Berufsausübung" durch den präziseren Ausdruck „privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung" ersetzt werden. Dadurch wird ein grösserer Kreis von Medizinalpersonen dem MedBG unterstellt und damit der Gesundheitsschutz erhöht. Weiter werden bei der Anerkennung der Diplome ausländischer Medizinalpersonen Anpassungen an das EU-Recht nötig.
Bereits auf Anfang September hat das EDI eine weitere Massnahme zur Stärkung der Hausarztmedizin getroffen. Auf diesen Zeitpunkt hin wurde der Übergangszuschlag für die Praxislaboratorien pro Analyse bis Mitte nächsten Jahres um 10% auf Fr. 1.10 erhöht.

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Tel. 031 322 95 05, media@bag.admin.ch

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Bundesamt für Gesundheit
Internet: http://www.bag.admin.ch
Volltextsuche

Zusätzliche Verweise:


Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
info@bk.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de