Bundesrat verabschiedet Vernehmlassungsvorlage zu Olympiakandidatur

Bern, 17.10.2012 - Der Bundesrat verabschiedet den Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele 2022 sowie den erläuternden Bericht zuhanden der Vernehmlassung.

Der Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an dem Projekt Olympische Winterspiele 2022 Davos/St. Moritz enthält zwei Verpflichtungskredite. Für die Finanzierung der Kandidatur beantragt der Bundesrat dem Parlament 30 Millionen Franken. Der Kredit wird frei gegeben unter der Bedingung, dass sich Graubünden und Swiss Olympic mit mindestens je 15 Millionen Franken an den Kandidaturkosten von 60 Millionen Franken beteiligen.

Der zweite Verpflichtungskredit betrifft die Durchführung der Spiele. Der Bundesrat ist bereit, eine Milliarde Franken der ungedeckten Kosten zu übernehmen. Diese werden heute auf 1,3 Milliarden Franken geschätzt. Auch dieser Kredit ist an Auflagen geknüpft: Unter anderem müssen Kanton und Gemeinden bei der Organisation und der Durchführung der Spiele den Anforderungen des Umweltschutzes, der Raumplanung und der Nachhaltigkeit genügen sowie die Bestimmungen über den Zweitwohnungsbau einhalten.

Konferenzielle Vernehmlassung
Aufgrund des Zeitdrucks hat der Bundesrat beschlossen, die Vernehmlassung in den interessierten Kreisen konferenziell durchzuführen. Geplant sind zwei Anhörungen (26. und 29. Oktober 2012). Ebenso wird die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme gewährt (Einsendeschluss: 29. Oktober 2012 an: Bundesamt für Sport, z.H. Stefanie Mägert, Hauptstrasse 245 - 253, 2532 Magglingen, stefanie.maegert@baspo.admin.ch). Mit dem Vorgehen soll gewährleistet sein, dass der Grosse Rat des Kantons Graubünden die für die Dezembersession traktandierte kantonale Kandidaturvorlage in Kenntnis der definitiven Haltung des Bundesrates beraten kann.

Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsresultate wird der Bundesrat die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschieden.


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