Europäischer Tag gegen Menschenhandel: Bundesrätin Sommaruga präsentiert ersten Nationalen Aktionsplan

Bern, 18.10.2012 - „Was tun wir in der Schweiz gegen Menschenhandel?“ Diese Frage stand im Zentrum einer Konferenz mit rund 250 Teilnehmenden, die am Donnerstag in Bern stattgefunden hat. Unter der Federführung der Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) diskutierten Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft über entsprechende Massnahmen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) stellte dabei den ersten „Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel“ vor.

Gemäss den neusten Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit gegen 21 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit, Menschenhandel oder anderen sklavereiähnlichen Praktiken. Rund 5,5 Millionen Betroffene sind jünger als 18 Jahre, rund 4,5 Millionen werden sexuell ausgebeutet, vor allem Frauen und Kinder. Auch die Schweiz ist als Zielland von diesem globalen Phänomen betroffen, wie Strafuntersuchungen und Verurteilungen der vergangenen Jahre im Kanton Zürich eindrücklich belegen. Eine effektive Bekämpfung des Menschenhandels erfordert die Zusammenarbeit von verschiedenen Bundesstellen, Kantonen und der Zivilgesellschaft.

Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel

Bundesrätin Simonetta Sommaruga stellte den ersten „Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels“ 2012 - 2014 vor. Er zeigt den Handlungsbedarf in der Schweiz auf und sieht 23 Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Strafverfolgung, Opferschutz und Prävention vor. Erarbeitet wurde er gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente des Bundes (EDA, EJPD, EFD, EVD), der Kantone und von Nichtregierungsorganisationen (darunter IOM), die in der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) zusammenarbeiten. Die KSMM ist dem Bundesamt für Polizei (fedpol) angegliedert.

Sommaruga dankte allen Beteiligten für ihre Arbeit und für die Bereitschaft, ihre Anstrengungen zu verstärken. Die Kantone, die primär für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständig sind, forderte sie auf, im Verbund mit Bundesstellen und Nichtregierungsorganisationen die nötigen Ressourcen bereitzustellen. „Menschenhandel findet im Verborgenen statt, wir sehen ihn nicht, wir nehmen ihn kaum wahr. Der Aktionsplan sendet nun ein klares Signal: Wir wollen dieses schwere Verbrechen nicht länger dulden“, sagte Sommaruga.

In seinem Überblick über das aussenpolitische Engagement legte Botschafter Claude Wild, Chef der Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des EDA, dar, wie sich die Schweiz in multilateralen Gremien für die Entwicklung von verfeinerten internationalen Standards und Normen zur Bekämpfung des Menschenhandels einsetzt. Der Schutz von Hausangestellten in diplomatischen Haushalten ist dabei eines der Themen, dem sich die Schweiz gemeinsam mit anderen Staaten annimmt. Im Weiteren lancierte er die weltweite Informations- und Präventionskampagne „Blue Heart“ des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) in der Schweiz.

Botschafter William Lacy Swing, Generaldirektor der internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstrich die Wichtigkeit, mehr legale Migrationsmöglichkeiten zu schaffen. Ausserdem müsse die Nachfrage nach billigen Arbeitskräften und Dienstleistungen reduziert werden, da sie den Menschenhandel fördere. Um Migrantinnen und Migranten besser schützen zu können, bedürfe es zudem einer engeren Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Öffentlichkeit

Eduard Gnesa, Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit im EDA, wies unter anderem auf den wichtigen Zusammenhang zwischen Menschenhandel und Migrationsaussenpolitik hin.

Wichtige Rolle der Kantone

Die wichtige Rolle der Kantone - sie sind für die Identifizierung von Tätern und Opfern zuständig - stand im Zentrum einer Diskussionsrunde. Daran teilgenommen haben Roger Schneeberger von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und-direktoren (KKJPD), Robert Steiner von der Kantonspolizei Wallis, Susanne Seytter von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) sowie Boris Mesaric von der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM).

Ein wichtiger Meilenstein in der Bekämpfung des Menschenhandels ist das neue Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz, das am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Gleichzeitig wird beim fedpol eine nationale Zeugenschutzstelle ihre Arbeit aufnehmen. Damit setzt die Schweiz das Übereinkommen des Europarates über die Bekämpfung des Menschenhandels um und stellt sicher, dass Opfer und Zeugen von Menschenhandel auch nach und ausserhalb des Strafprozesses besser geschützt sind. Andreas Leuzinger vom fedpol, Doro Winkler von FIZ, Wolfgang Job vom österreichischen Bundeskriminalamt sowie Silvia Steiner von der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich erörterten in einer Podiumsdiskussion die Auswirkungen des verbesserten Zeugenschutzes.


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