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Seit dem Erlass des Tierseuchengesetzes 1966 hat sich das nationale und internationale Umfeld verändert. Durch den zunehmend internationalen Tier-, Waren- und Personenverkehr ist das Risiko zur Einschleppung von neuen Seuchen deutlich gewachsen und der heute gute Gesundheitszustand unserer Tiere kann bedroht werden. Daneben können Tierseuchen zu enormen wirtschaftlichen Schäden führen und einige können auch die Gesundheit des Menschen gefährden. Nur eine wirksame Prävention hilft, Gefahren früh zu erkennen und im Ernstfall die nötigen Massnahmen effizient umzusetzen. Die Führungsrolle des Bundes bei der Tierseuchenprävention soll deshalb gestärkt werden. So soll der Bund z.B. Früherkennungs- und Überwachungsprogramme durchführen oder Impfstoffe künftig gestützt auf das Tierseuchengesetz finanzieren können.
Eine gute Tiergesundheit ist volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung. Denn gesunde Tiere sind Voraussetzung für die Produktion von sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, diese gute Gesundheit zu bewahren.
Mit der Revision des Tierseuchengesetzes können die Nutztierhaltenden und letztendlich auch die Konsumenten von einer gesamtschweizerischen Prävention profitieren. In einem Seuchenfall wird die Schweiz schneller und schlagkräftiger handeln können. So geht beim Ausbruch einer hochansteckenden Seuche keine wertvolle Zeit zur Eindämmung der Seuche und zur Schadensbegrenzung verloren.
Das Tierseuchengesetz wird zudem in verschiedenen weiteren Punkten verbessert oder aktualisiert.
So wird unter anderem das Verbot des Hausierhandels auf alle Tiere ausgedehnt. Damit wird beispielsweise der Verkauf von Hundewelpen auf Parkplätzen verboten und strafrechtlich verfolgt. Dieser unkontrollierte Handel mit Hundewelpen hat stark zugenommen und stellt ein beträchtliches Risiko dar, da die Welpen häufig aus Tollwutrisiko-Ländern stammen und nicht geimpft sind.
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen, die Änderung des Tierseuchengesetzes anzunehmen.