Verlängerung der «Nationalen Strategie Palliative Care»: Mehr Lebensqualität für sterbende Menschen

Bern, 26.10.2012 - Der Dialog Nationale Gesundheitspolitik von Bund und Kantonen hat die «Nationale Strategie Palliative Care» um drei Jahre verlängert. Der Schwerpunkt der zweiten Phase 2013 bis 2015 liegt in der besseren Verankerung von Palliative Care in den bestehenden Strukturen des Gesundheits- und Bildungswesens. Damit soll gewährleistet werden, dass schwerkranke und sterbende Menschen in der Schweiz überall Zugang zu bedürfnisgerechter Palliative Care erhalten.

Die Schweiz ist in den kommenden Jahren vor grosse gesundheitspolitische Herausforderungen gestellt: Die Gesellschaft wird immer älter, die Zahl der jährlichen Todesfälle nimmt stetig zu, neue, am Patientennutzen orientierte und  integrierte Versorgungsmodelle sind gefragt. Palliative Care ist ein Modell, das gerade diese Herausforderungen der Gesundheitspolitik  aufgreift und beantwortet. Palliative Care bietet schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen eine qualitativ hochstehende Betreuung, Begleitung und Behandlung. Sie wird miteinbezogen, wenn die Behandlung einer schwer kranken Person nicht mehr auf «vollständige Heilung» ausgerichtet werden kann – sondern es darum geht, die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.

Mit der «Nationalen Strategie Palliative Care 2013–2015» wollen Bund und Kantone dazu beitragen, die Lebensqualität für sterbende Menschen in der Schweiz zu verbessern. Dementsprechend muss Palliative Care besser in die bestehenden Strukturen des Gesundheits- und Bildungswesens verankert werden.

Der Schwerpunkt der Nationalen Strategie wird deshalb in den nächsten drei Jahren auf die palliative Grundversorgung gelegt. Vier Fünftel der Patientinnen und Patienten können am Lebensende durch die Leistungserbringer der Grundversorgung betreut werden – zu Hause, im Pflegeheim oder im Akutspital. Voraussetzung dafür ist, dass die betreuenden und behandelnden Fachpersonen über die erforderlichen stufengerechten Kompetenzen in Palliative Care verfügen. Nur ein Fünftel der Palliativpatientinnen und -patienten benötigt eine so komplexe Behandlung und Pflege, dass sie ein Angebot der spezialisierten Palliative Care, wie etwa eine Palliativklinik, beanspruchen.

Im Rahmen der «Nationalen Strategie Palliative Care 2013–2015» wollen Bund und Kantone gemeinsam mit den wichtigsten Partnern Massnahmen umsetzen, die dazu beitragen, dass Palliative-Care-Leistungen in der Grundversorgung in der Schweiz besser bekannt und verfügbar sind. Unter der Federführung der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK werden diese Leistungen einheitlich definiert. Anschliessend soll gemessen werden, welcher Aufwand für die Erbringung dieser Leistungen entsteht. Diese Bezifferung bildet die Grundlage zur Klärung der bestehenden Finanzierungsfragen. Für spezialisierte Palliative-Care-Stationen oder -Kliniken soll zudem eine spezifische Tarifstruktur erstellt werden, um die heute unterschiedliche Handhabung zu vereinheitlichen. Das seit diesem Jahr geltende System mit Fallpauschalen ist für Palliative Care nicht geeignet.   Dieses ist auf Patientinnen und Patienten ausgerichtet, die wieder genesen.

Unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Bundesamt für Berufsbildung und Technologie wurde ein Nationales Bildungskonzept erarbeitet. Auf allen Bildungsstufen sind die Verantwortlichen nun aufgerufen zu überprüfen, ob Handlungsbedarf in Bezug auf die Umsetzung der Empfehlungen besteht. Für den übergreifenden Austausch wurde das «Forum Bildung und Arbeitswelt Palliative Care»  geschaffen. Der Bereich Freiwilligenarbeit wurde in der ersten Strategie unter dem Aspekt der Bildung betrachtet. Diese Betrachtungsweise wird nun im Hinblick auf eine gemeindenahe Palliativversorgung erweitert werden. Mit diesen und weiteren Massnahmen soll gewährleistet werden, dass schwerkranke und sterbende Menschen in der Schweiz überall Zugang zu ihren Bedürfnissen entsprechender Palliative Care erhalten.

Ausarbeitung einer Nationalen Demenzstrategie
Der Dialog Nationale Gesundheitspolitik hat zudem beschlossen, das BAG und die GDK mit der Ausarbeitung einer Nationalen Demenzstrategie zu beauftragen. Mit dieser Strategie sollen Ziele und Massnahmen zur Verbesserung der Früherkennung und der Betreuung von Demenzerkranken in den Jahren 2014 bis 2017 festgelegt werden. Der an Demenz erkrankte Mensch und seine Bezugspersonen stehen im Zentrum der Strategie und deren Ausarbeitung. Die Nationale Demenzstrategie, die unter Einbezug  von Interessenvertretungen verfasst wird, soll bis im Herbst 2013 vorliegen. Die Erarbeitung der Strategie erfolgt in Erfüllung der Motion Steiert (09.3509 – Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen) und der Motion Wehrli (09.3510 – Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie Bund und Kantone), welche das Parlament im März 2012 überwiesen hat.

Palliative Care
Palliative Care umfasst die Betreuung und die Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Sie wird vorausschauend miteinbezogen, ihr Schwerpunkt liegt aber in der Zeit, in der die Heilung der Krankheit als nicht mehr möglich erachtet wird und kein primäres Ziel mehr darstellt. Patientinnen und Patienten wird eine ihrer Situation angepasste optimale Lebensqualität bis zum Tode gewährleistet und die nahestehenden Bezugspersonen werden angemessen unterstützt. Palliative Care beugt Leiden und Komplikationen vor. Sie schliesst medizinische Behandlungen, pflegerische Interventionen sowie psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung mit ein.


Adresse für Rückfragen

BAG, Salome von Greyerz, Leiterin Abteilung Gesundheitsstrategien, Telefon 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch

GDK, Stefan Leutwyler, Stv. Zentralsekretär, Telefon 031 356 20 20 oder stefan.leutwyler@gdk-cds.ch



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Eidgenössisches Departement des Innern
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