Gebäudeprogramm: Verlängerte Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen

Bern, 30.10.2012 - Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen verzeichnet einen grossen Erfolg. Die Kehrseite der Medaille: Die für die ersten fünf Jahre (2010-2014) von Bundesseite bereit gestellten finanziellen Mittel werden bereits Ende Oktober 2012 ausgeschöpft sein. An einem Treffen vom vergangenen Freitag sind Bundesrätin Doris Leuthard und die Vertreter der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) übereingekommen, die Vereinbarung um ein Jahr zu verlängern.

Das Gebäudeprogramm läuft mit grossem Erfolg. Von Bundesseite her wird es gespiesen aus einem Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Ende Oktober 2012 werden allerdings die für die ersten fünf Jahre (2010-2014) zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel des Programms ausgeschöpft sein.

Bundesrätin Doris Leuthard, der Präsident der EnDK, Staatsrat Beat Vonlanthen (FR), und der Glarner Ständerat Pankraz Freitag, der Präsident des Steuerungsausschusses des Gebäudeprogramms, haben sich am 26. Oktober 2012 getroffen, um eine Lösung zur Weiterführung des Gebäudeprogramms zu finden. Das Treffen verlief in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre.

Es wurde vereinbart, dass der Vertrag zwischen dem Bund und den Kantonen, der die Umsetzung des Gebäudeprogramms regelt, um ein Jahr verlängert wird. Dieser Vertrag, der für eine erste Periode von fünf Jahren (2010-2014) abgeschlossen worden war, wird somit bis Ende 2015 verlängert. Ein Teil der Einnahmen der CO2-Abgabe wird also weiterhin für das Programm verwendet. Sofern sie die Kriterien erfüllen, können Projekte zur energetischen Sanierung von Gebäuden somit ohne Unterbruch die Zusage für eine Unterstützung erhalten. Das Gebäudeprogramm wird damit weiterhin seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele 2020 leisten.

Es wurde zudem vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe gebildet wird, die bis Mitte 2013 festlegt, wie sich das Gebäudeprogramm ab 2016 entwickeln soll. Die Arbeitsgruppe wird bis Mitte nächstes Jahr die künftige Höhe der CO2-Abgabe (ab dem 1. Januar 2014) und damit den Ertrag zugunsten des Gebäudeprogramms sowie die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 (Entwicklung des Gebäudeprogramms) kennen.


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