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Der Bundesrat nimmt die Harmonisierungsforderung der im Januar 2012 eingereichten Stipendieninitiative auf und stellt dieser einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Revision des geltenden Ausbildungsbeitragsgesetzes gegenüber. Er verfolgt damit das Ziel, den nach über 40-jährigen Auseinandersetzungen positiv verlaufenden Harmonisierungsprozess im Schweizer Stipendienbereich zu unterstützen und zu intensivieren. So sollen für die Studierenden rascher konkrete Verbesserungen erreicht werden können.
Das revidierte Ausbildungsbeitragsgesetz des Bundes übernimmt gezielt die formellen Bestimmungen des im Juni 2009 von der Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verabschiedeten Stipendien-Konkordats der Kantone, soweit diese den tertiären Bildungsbereich betreffen. Zudem sollen neu bei der Verteilung der Bundesbeiträge die finanziellen Aufwendungen der Kantone berücksichtigt und entsprechend abgebildet werden. Damit werden Anreize für die Kantone geschaffen, ihr Engagement im Ausbildungsbeitragswesen für den tertiären Bildungsbereich zu erhöhen.
Der Bundesrat respektiert mit seinem Entwurf die mehrheitlich positive Haltung der Kantone gegenüber den Forderungen des Stipendien-Konkordats sowie die Tatsache, dass die kantonalen Stellen seit Jahren einen leistungsfähigen Vollzug des Ausbildungsbeitragswesens garantieren.