Bundesrat setzt Planungskorridor für Höchstspannungsleitung Chippis-Mörel fest

Bern, 31.10.2012 - Die Detailplanung der neuen Höchstspannungsleitung zwischen Chippis und Mörel-Filet (Kanton Wallis) kann beginnen. Der Bundesrat hat heute den Planungskorridor für die rund 44 Kilometer lange 380 Kilovolt-Leitung festgesetzt. Sie soll als Freileitung realisiert werden.

Das Wallis ist heute ab Chamoson nur in Richtung Westen (Chamoson - Genf) an das nationale und internationale 380-Kilovolt-Netz angeschlossen. Mit der Leitung von Chamoson nach Chippis und weiter nach Mörel und Ulrichen soll die Anbindung nach Osten erfolgen und dadurch eine seit vielen Jahren bestehende Lücke im Höchstspannungsnetz geschlossen werden. 2009 hatte der Bundesrat diese Leitung als Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes festgelegt (siehe Medienmitteilung UVEK vom 6. März 2009).

Für den ersten Teil dieser neuen Leitung - einen rund 28 Kilometer langen Abschnitt zwischen Chamoson und Chippis - hatte das Bundesamt für Energie (BFE) Mitte 2010 die Plangenehmigung erteilt (siehe Medienmitteilung vom 1. Juli 2010). Dagegen reichten einige Walliser Gemeinden und weiter Betroffene Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht ein. Ende August 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht diese Beschwerde in weiten Teilen abgewiesen und entscheiden, dass der Leitungsabschnitt Chamoson und Chippis vollständig als Freileitung gebaut werden darf. Die Betroffenen fechten diesen Entscheid nun vor Bundesgericht an.

Freileitung auf der linken Seite des Rhonetals

Heute hat der Bundesrat den Planungskorridor für den zweiten, rund  44 Kilometer langen Leitungsabschnitt vom 380/220 kV-Unterwerk Chippis zum 380/220kV-Unterwerk Mörel-Filet festgesetzt. Die neue Leitung soll als Freileitung auf der linken Seite des Rhonetals am Fuss der Abhänge verlaufen. Sie ersetzt die bestehende, vorwiegend auf der anderen Talseite verlaufende 220 kV-Leitung von Chippis bis Bitsch. Auf rund 90% der Strecke werden Waldgebiete überspannt.

Interessenabwägung

Im Rahmen der Anhörung und Mitwirkung im Sachplanverfahren Übertragungsleitungen (SÜL) lagen die Projektunterlagen vom 3. Februar bis 6. April 2012 in den Gemeinden und beim Kanton Wallis öffentlich auf. Hauptkritikpunkt der eingegangenen Stellungnahmen war die Korridorführung über die gesamte Strecke des Leitungszuges. Gefordert wurde auch eine Studie zur Erdverkabelung der Leitung.

Die Führung des Korridors entlang der südlichen Talflanke in bewaldeter Hanglage ist das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung. Da sich das Gelände nicht für eine Verkabelung anbietet, soll eine Freileitung gebaut werden. Eine Entlastung entsteht aber durch den Abbruch der bisherigen 220 kV-Leitung in der Talebene zwischen Chippis und Bitsch. Zusätzlich werden im BLN-Gebiet 1716 Pfynwald - Illgraben Freileitungen niederer Spannung demontiert und auf gemeinsamen Tragwerken gebündelt oder verkabelt.

Das Projekt kann nun vom Leitungskonsortium ("Leitungsgesellschaft Rhonetalleitung") unter Federführung der Alpiq im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens weiter präzisiert werden. Dabei sind die in der Sachplandokumentation aufgezeigten Konflikte gebührend zu berücksichtigen.


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