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Sommaruga betonte, das Sorgerecht sei nur ein Aspekt der gemeinsamen elterlichen Verantwortung. Wichtig sei auch eine zeitgemässe und gerechte Regelung des Unterhaltsrechts. Hier werde der Bundesrat als nächstes die Vernehmlassung auswerten, die am Mittwoch endete, und über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Vorlage zum Sorgerecht war in der Herbstsession 2012 bereits im Nationalrat, als nächstes wird sich der Ständerat damit befassen.
Weiteres Thema des Gesprächs in Bern war die Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen. Der Bundesrat möchte diese an die Steueramtshilfe anpassen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden derzeit ausgewertet. Sommaruga und Frick unterhielten sich schliesslich über die Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sowie die gesetzgeberischen Arbeiten in beiden Ländern zur Regelung der Transparenz von Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien.