Altlastensanierung: Bundesrat unterstützt Änderung des Umweltschutzgesetzes

Bern, 14.11.2012 - Die Verursacher von belasteten Standorten sollen frühzeitig dazu verpflichtet werden, für die Kosten von Untersuchung, Überwachung und Sanierung aufzukommen. Der Bundesrat unterstützt eine von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vorgeschlagene Änderung des Umweltschutzgesetzes und hat in seiner Sitzung vom 14. November 2012 eine entsprechende Stellungnahme verabschiedet. Das Parlament entscheidet voraussichtlich in der Wintersession über die Gesetzesänderung.

In der Schweiz gibt es heute rund 38‘000 belastete Standorte, die von den Kantonen und den betroffenen Bundesstellen in den letzten Jahren in Katastern erfasst wurden. Darunter befinden sich rund 4000 Altlasten, die durch den Austritt von Schadstoffen früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Weil dieses Risiko langfristig nicht tragbar ist, sollen diese Altlasten nach dem Willen des Bundesrats bis 2025 detailliert untersucht, überwacht und saniert werden. Die Kosten dafür werden auf über 5 Milliarden Fr. geschätzt.

Das Umweltschutzgesetz verlangt schon heute, dass der Verursacher die Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten übernehmen muss. Da sich Unternehmen heute aber mit privatrechtlichen Mitteln und geschäftlichen Transaktionen ihrer Umweltverantwortung entziehen können, besteht das Risiko, dass Bund und Kantone einen grossen Teil der Kosten übernehmen müssen.

Künftig sollen die Kantone von den Verursachern frühzeitig die Sicherstellung der Kosten verlangen können. Zudem ist vorgesehen, für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken belasteter Standorte eine kantonale Bewilligungspflicht einzuführen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) schlägt eine entsprechende Änderung des Umweltschutzgesetzes vor. Den Anstoss dafür gab die 2009 von Ständerat Jean-René Fournier (CVP, VS) eingereichte parlamentarische Initiative über die Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung (09.477s).

Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme vom 14. November 2012 die von der UVEK-S vorgeschlagene Anpassung des Umweltschutzgesetzes. Es sei wichtig, dass das Kausalitätsprinzip angewendet werde, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme. So werde vermieden, dass der Öffentlichkeit unnötige Kosten entstünden. Gleichzeitig würden Unternehmen gleich behandelt, welche die Kosten für die Altlastensanierung übernähmen. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien adäquat und angemessen, so der Bundesrat.

Das Parlament wird in der Wintersession über die Änderung des Umweltschutzgesetzes entscheiden.


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Siegfried Lagger, Chef Rechtsdienst 3, Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 079 210 56 05



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