Lokale Wasserknappheit: Bundesrat beschliesst allgemeine Massnahmen

Bern, 14.11.2012 - Die Schweiz wird auch weiterhin über genügend Wasser verfügen. Allerdings ist in Zukunft vermehrt damit zu rechnen, dass wie im Sommer 2003 das Wasser lokal oder regional knapp wird. Am 14. November 2012 hat der Bundesrat deshalb allgemeine Massnahmen für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen beschlossen, die es erlauben sollen, Knappheitssituationen kurz- wie langfristig zu bewältigen. Damit beantwortet der Bundesrat ein Postulat von Nationalrat Hansjörg Walter (SVP/TG), welches im Oktober 2010 vom Nationalrat angenommen wurde.

Mit diesem Postulat (10.3533) forderte das Parlement den Bundesrat auf, einen Bericht vorzulegen, der einerseits Handlungs- und Lösungsansätze für «kurzfristige Ereignisse wie z.B. einen lokalen, vorübergehenden Wassermangel» aufzeigt und andererseits «langfristige Perspektiven» erörtert. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollten dem Grundsatz der Nachhaltigkeit entsprechen und den verschiedenen Nutzergruppen - Haushalte, Landwirtschaft, Energieproduktion und Industrie - Rechnung tragen.

Lokale und regionale Knappheitssituationen

Die Klimaszenarien des Projekts CH2011 und die Resultate des Projekts «Klimaänderung und Hydrologie in der Schweiz» machen deutlich, dass die Schweiz auch in ferner Zukunft über genügend Wasser verfügen wird. Wasserknappheit ist ein Phänomen, das regional sehr differenziert auftritt. Aus Sicht des Bundesrates ist es weder möglich noch sinnvoll, gesamtschweizerische Regelungen über den Zugang zu Wasser zu erlassen. Ebenfalls nicht zielführend wäre eine Priorisierung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen auf Bundesebene. Die Kantone und Gemeinden sind am besten mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und daher am ehesten in der Lage, Prioritäten zu setzen. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip verfügen sie auch über die dafür erforderlichen Kompetenzen.

Der Bundesrat hat indessen einen Bericht gutgeheissen, der allgemeine Massnahmen zum Umgang mit lokaler Wasserknappheit festlegt. In dem vom Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den übrigen betroffenen Bundesämtern erarbeiteten Bericht werden die Problemlage analysiert, Lösungsansätze vorgeschlagen und eine Reihe von Massnahmen aufgezählt, die auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu ergreifen sind.

Der Bericht empfiehlt ein stufenweises Vorgehen: Zunächst sind die Risikogebiete zu identifizieren, danach sollen die Kantone eine Bewirtschaftungsplanung der Wasserressourcen für die betroffenen Regionen ausarbeiten. Für die Landwirtschaft, den Energiesektor und die Schifffahrt werden überdies spezifische Massnahmen vorgeschlagen. Der Bund soll die Kantone bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe mit geeigneter Hilfestellung sowie mit der Veröffentlichung einer Praxishilfe unterstützen.

Der Bund wird nun diese Unterstützungsmassnahmen in die Wege leiten. Er empfiehlt den Kantonen, die in ihrem Kompetenzbereich liegenden Massnahmen umzusetzen. Diese können als Bestandteile des künftigen Aktionsplans zur bundesrätlichen Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz» betrachtet werden, welche die Sommertrockenheit als eine der grössten Herausforderungen identifiziert.


Adresse für Rückfragen

Hugo Aschwanden, Chef der Sektion Gewässerbewirtschaftung, BAFU, Tel. 031 324 76 70
Patrizia Dazio, Sektion Gewässerbewirtschaftung, Abteilung Wasser, BAFU, Tel. 031 323 25 66



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