Die Schweiz unterbreitet dem UNO-Sicherheitsrat neue Vorschläge für einen besseren Schutz der Menschenrechte im Rahmen der UNO-Sanktionen zur Terrorismusbekämpfung

Bern, 15.11.2012 - Artikel - Auf erneute Initiative der Schweiz ersuchen elf Staaten den UNO-Sicherheitsrat, die Verfahrensgarantien im Zusammenhang mit der Verhängung von Sanktionen gegen Al-Qaida zu verbessern. Sie fordern insbesondere, dass die Kompetenzen der Ombudsperson, an welche sich die von Sanktionen betroffenen Personen werden können, gestärkt werden.

Die Schweiz hat am Mittwoch, 14. November 2012 in einer Rede vor dem UNO-Sicherheitsrat dazu aufgerufen, die Verfahrensgarantien im Rahmen der Sanktionen gegen Al-Qaida zu verbessern. Sie lancierte ihre Initiative zusammen mit einer informellen Staatengruppe  (Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Finnland, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich und Schweden), die sie 2005 mitbegründet hatte und die seit mehreren Jahren die Verbesserung der Rechte der Betroffenen gefordert hatte.

Das Schreiben der gleichgesinnten Staaten wurde anfangs November dem UNO-Sicherheitsrat übergeben. Darin appellieren diese an den UNO-Sicherheitsrat, dafür zu sorgen, dass die Staaten der Ombudsperson alle Informationen, die für die Aufnahme einer Person in die Sanktionsliste ausschlaggebend waren, übergeben müssen, ansonsten die Ombudsperson die Streichung von der Sanktionsliste empfehlen solle. Weiter soll die Ombudsperson die betroffenen Person über die Identität des Staates, der ihre Aufnahme in die Sanktionsliste verlangt hatte, orientieren können. Ebenso soll die Person über den Stand seines Gesuchs um Streichung von der Sanktionsliste informieren können. Um die Unabhängigkeit der Ombudsperson zu stärken, soll deren Mandat auf unbegrenzte Zeit verlängert werden. Das Sanktionskomitee des UNO-Sicherheitsrates soll seinerseits verpflichtet werden, die genauen Gründe für ein Listing anzugeben, bzw. die Gründe zu nennen, die einer Streichung heute entgegenstehen. Ebenso verlangen die Schweiz und die übrigen gleichgesinnten Staaten, dass zur Stärkung der Rechtstaatlichkeit das Mandat der Ombudsperson auf alle Sanktionsregime des UNO-Sicherheitsrates ausgedehnt wird.

Die Schweiz unterstützt die internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus und setzt die vom Sicherheitsrat angeordneten Sanktionen um. Gleichzeitig ist sie der Meinung, dass das UNO-Sanktionssystem effizienter wäre, wenn es über Mechanismen zur Einhaltung menschenrechtlicher Verfahrensgarantien verfügen würde. In den letzten Jahren fochten verschiedene Einzelpersonen die gegen sie verhängten Sanktionen vor nationalen oder regionalen Gerichten an. Die Schweiz und ihre Partnerländer stützen sich bei ihrer Initiative auf die Anforderungen dieser Gerichte bezüglich Einhaltung der Menschenrechte. In diesem Sinn sollten Personen, die von Sanktionen betroffen sind, Anspruch auf ein wirksames Beschwerderecht vor einer UNO-Instanz haben.

Der Sicherheitsrat hat verschiedene Instrumente zur Terrorismusbekämpfung ausgearbeitet. Die Resolution 1267 von 1999 führte namentlich zur Schaffung eines Ausschusses, der verantwortlich ist für die Anwendung von Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama Bin Laden, Al-Qaida oder den Taliban in Verbindung stehen. Seit 1999 verabschiedet der Sicherheitsrat alle 18 Monate eine Resolution, die Änderungen am Al-Qaida/Taliban Sanktionsregime vorsieht. Die Schweiz nutzt diese Gelegenheit jeweils, um Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die letzte Resolution – Resolution 1989 von 2011 – führte zur Stärkung der Rolle der Ombudsperson. Die Ombudsperson kann Anträge von Personen und Einrichtungen entgegennehmen, die ihre Streichung von der Sanktionsliste anstreben, und dem Sanktionsausschuss diesbezüglich Empfehlungen abgeben. Diesen Empfehlungen kommt grosses Ge-wicht zu: Sie erhalten automatisch Rechtskraft, wenn der Ausschuss nicht innert 60 Tagen im Konsens Ein¬spruch erhebt oder den «Delisting»-Entscheid an den Sicherheitsrat weiterzieht. Gegenwärtig bekleidet die Kanadierin Kimberly Post, ehemalige Richtern am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, die Stelle der Ombudsperson. Die nächste Resolution des UNO-Sicherheitsrates zur Erneuerung des Sanktionsregimes gegen Al-Qaida wird im Dezember verabschiedet werden.


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