Bekämpfung der Armut in der Schweiz – Bilanz und weiteres Vorgehen

Bern, 19.11.2012 - Bundesrat Alain Berset hat heute Vertretungen der Kantone, Gemeinden, Städte sowie der Sozialpartner, Nicht-Regierungsorganisationen und der Armutsbetroffenen zu einem Runden Tisch empfangen. Zwei Jahre nach der Nationalen Armutskonferenz zogen sie Bilanz und diskutierten das weitere Vorgehen. Der Bund wird sein Engagement mit einem befristeten, nationalen Programm verstärken.

Die Teilnehmenden des Runden Tisches waren sich einig, dass die Bestrebungen in der Prävention und Bekämpfung der Armut zu verstärken sind. Die involvierten Institutionen und Organisationen haben in den letzten beiden Jahren zwar auf allen staatlichen Ebenen und in ganz verschiedenen Politikfeldern vielfältige Massnahmen umgesetzt, doch besteht nach wie vor Handlungsbedarf.

Das Eidgenössische Departement des Innern wird im Auftrag des Bundesrates bis im Frühling 2013 gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie den Nichtregierungsorganisationen ein nationales Programm zur Armutsbekämpfung erarbeiten und dem Bundesrat zum Entscheid vorlegen. Das Programm soll über fünf Jahre laufen, von 2014 bis 2018. Die eingeladenen Organisationen und Institutionen begrüssen dieses Vorhaben des Bundes.

Der Bund hat aufgrund der geltenden Kompetenzordnung in der Armutsbekämpfung nur beschränkten Handlungsspielraum. Sein Engagement richtet sich deshalb darauf, die Kantone, Städte und Gemeinden sowie Nichtregierungsorganisationen in ihren Bestrebungen zu unterstützen. So will er beispielsweise Informationen zu bestehenden Massnahmen zusammentragen und zugänglich machen sowie Erfolg versprechende Massnahmen evaluieren und bekannt machen.

Der Schwerpunkt des nationalen Programms wird auf der Bildung liegen. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sollen in ihren Ressourcen so gestärkt werden, dass sie später selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Es braucht hierfür eine Kette von Massnahmen von der frühen Kindheit bis zum Berufsabschluss. Wenig ausgebildete Erwachsene sollen darin unterstützt werden, nachträglich noch einen Berufsabschluss zu erlangen. Weitere Handlungsfelder des Programms sind unter anderem die soziale und berufliche Integration sowie die Messung der Wirkung von entsprechenden Massnahmen.


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Ludwig Gärtner, Vizedirektor BSV
Leiter Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft
Bundesamt für Sozialversicherungen
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