Bundesrat verabschiedet revidierte Gebührenverordnung der FINMA

Bern, 21.11.2012 - Der Bundesrat hat heute die revidierte Verordnung über die Abgaben und Gebühren der Finanzmarktaufsicht (FINMA-GebV) verabschiedet. Mit dieser Anpassung wird einerseits der Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) Rechnung getragen, anderseits werden in der Praxis festgestellte Mängel bei der Gebührenbemessung korrigiert. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen werden mit der Anpassung der Verordnung die bisher zu tiefen Abgaben für die Institute an den von ihnen verursachten Aufwand angeglichen. Die aufgrund der Zunahme der Bewilligungsgesuche zu erwartende Erhöhung der Aufsichtskosten wird sich jedoch auf eine grössere Anzahl Beaufsichtigter verteilen. Im Versicherungsbereich erfolgt eine sachgerechtere umfassende Berücksichtigung der Prämieneinnahmen. Im Börsenbereich werden die Grundabgaben der Betreiber von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen an diejenigen der Börsen angeglichen. Im Bereich der direkt unterstellten Finanzintermediäre wird demgegenüber darauf verzichtet, die Grundabgabe zu erhöhen. Weitere kleinere Anpassungen korrigieren sodann diverse in der Praxis festgestellte Mängel.

Die FINMA hat ihre Aufsichtstätigkeit durch die Erhebung von Gebühren und Aufsichtsabgaben zu finanzieren. Diese Revision bezweckt eine Anpassung der Kostenverteilung gemäss effektivem Aufwand. 


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