Verbesserte Rückverfolgung dank neuer Importmarkierung auf Feuerwaffen

Bern, 22.11.2012 - Der Bundesrat setzt die Revision des Waffengesetzes und der Waffenverordnung in Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls und des UNO-Rückverfolgungsinstruments auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Neu müssen Feuerwaffen, die in die Schweiz eingeführt werden, mit einer Importmarkierung versehen sein. Die betroffenen Waffenhändler haben für die Umsetzung bis zum 1. Juli 2013 Zeit.

Dank der Importmarkierung wird künftig ersichtlich, welcher Waffenhändler eine Feuerwaffe eingeführt bzw. markiert hat und somit auch, welcher Waffenhändler für weitere Abklärungen  zu kontaktieren ist. Zu diesem Zweck müssen Waffenhändler bei der Zentralstelle Waffen des Bundesamtes für Polizei neu eine Markierungsnummer beantragen.

Waffen ohne Importmarkierung werden künftig eingezogen
Damit den Waffenhändlern ausreichend Zeit für die Beantragung einer Markierungsnummer zur Verfügung steht, tritt die Pflicht zur Markierung erst am 1. Juli 2013 in Kraft. Ebenfalls ab  diesem Zeitpunkt werden Feuerwaffen, wesentliche Bestandteile und Zubehör, die ohne Importmarkierung in die Schweiz eingeführt werden, von der zuständigen Behörde eingezogen.

Weiter führt die Zentralstelle Waffen die "Datenbank über Markierungen von Feuerwaffen zur Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen (DARUE)" ein. Ziel ist ebenfalls die effiziente Rückverfolgung von Feuerwaffen. Zentraler Bestandteil der Datenbank sind registrierte Beispiele von Markierungen. Die Bestimmungen zu DARUE sowie die restlichen Anpassungen im Waffengesetz und der Waffenverordnung, die nicht im Zusammenhang mit der Importmarkierung stehen, treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

Mit dem UNO-Feuerwaffenprotokoll soll die unerlaubte Herstellung und der unerlaubte Handel von Feuerwaffen bekämpft werden. Im Rahmen einer Schengen-Weiterentwicklung im Waffenrecht hat die Schweiz die meisten Vorgaben des UNO-Feuerwaffenprotokolls bereits umgesetzt. Mit der vorliegenden Revision werden nun noch die restlichen Forderungen sowie das UNO-Rückverfolgungsinstrument ins schweizerische Recht übernommen. Das Rückverfolgungsinstrument ergänzt das Feuerwaffenprotokoll in den Teilbereichen Markierung, Registrierung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit und führt es weiter aus.


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