Altersvorsorge 2020: Bundesrat definiert Leitlinien für eine umfassende Reform der 1. und 2. Säule

Bern, 21.11.2012 - Der Bundesrat hat die Leitlinien für eine zukunftsfähige Altersvorsorge definiert. Damit ist das Fundament für die umfassende Reform «Altersvorsorge 2020» gelegt. Der Bundesrat verfolgt dabei einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der 1. und der 2. Säule gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse der Menschen. Sie müssen darauf vertrauen dürfen, dass ihre Renten nicht sinken und nachhaltig finanziert sind. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern beauftragt, auf der Basis der Leitlinien die Eckwerte der Reform «Altersvorsorge 2020» auszuarbeiten und bis im nächsten Sommer dem Bundesrat vorzulegen.

Die schweizerische Altersvorsorge ist mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Die Menschen leben immer länger, in ein paar Jahren kommen wiederum ausserordentlich geburtenstarke Jahrgänge ins AHV-Alter, und die Kapitalerträge liegen seit Jahren hinter den Erwartungen zurück. Das hat spürbare Konsequenzen für beiden Säulen der Altersvorsorge. Die Kapitalreserven der AHV werden etwa ab dem Jahr 2020 kontinuierlich abnehmen. Die gesetzlich definierten Mindestleistungen der Pensionskassen sind nicht ausreichend finanziert.

Gleichzeitig haben sich die Bedürfnisse der Menschen verändert: Nur noch etwa ein Viertel geht zum Zeitpunkt des AHV-Alters in Pension; die meisten wünschen oder benötigen flexiblere Lösungen für den Übergang in den Ruhestand.

Leitlinien für eine mehrheitsfähige Reform bis zum Jahr 2020

Die Reformen, mit denen in den vergangenen Jahren versucht wurde, die Altersvorsorge an einzelne dieser Entwicklungen anzupassen, sind gescheitert: die 11. AHV-Revision 2004 in der Volksabstimmung und beim zweiten Anlauf 2010 im Parlament, die Anpassung des Umwandlungssatzes ebenfalls 2010 in der Volksabstimmung. Der Bundesrat ist darum überzeugt, dass nur eine Gesamtsicht der Probleme und ein umfassender Lösungsansatz erfolgversprechend sind. Er betrachtet darum die beiden Säulen der Altersvorsorge gemeinsam und will sie so reformieren, dass deren Leistungen und Finanzierungen aufeinander abgestimmt sind.

Gemäss den aktuellen finanziellen Perspektiven für die AHV ist davon auszugehen, dass eine Reform der Altersvorsorge spätestens ab dem Jahr 2020 greifen muss. Diese Zeit muss nach Ansicht des Bundesrats genutzt werden, um die Reform ausgewogen zu gestalten und bei den politischen Kräften sowie in der Bevölkerung zu verankern. Diesmal muss die Reform gelingen, sonst gerät die schweizerische Altersvorsorge in Gefahr. Nach Ansicht des Bundesrates kann eine mehrheitsfähige Vorlage ausgearbeitet werden, wenn sie die nachstehenden Leitlinien befolgt:

  • Harmonisierung des Referenzalters für Männer und Frauen bei 65 Jahren (AHV und BVG);
  • koordinierte und versicherungstechnisch korrekte Flexibilisierung des Altersrücktritts für AHV und BVG
  • Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und darüber hinaus;
  • Reduktion der Attraktivität eines vorzeitigen Altersrücktritts, insbesondere Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühesten Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge.
  • Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes an die Verlängerung der Lebenserwartung und an das veränderte Zinsumfeld;
  • Kompensationsmassnahmen, die zur Erhaltung des Leistungsniveaus notwendig sind, inkl. für die Übergangsgeneration;
  • Prüfung institutioneller Massnahmen zur Erweiterung der Aufsicht der FINMA in Richtung eines effektiven Versichertenschutzes, zur Verbesserung der Transparenz bei den Versicherern und für eine ausgewogenere Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Aktionären.
  • Prüfung der Notwendigkeit einer Anpassung von Leistungen und Beiträgen an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen
  • Prüfung einer Zusatzfinanzierung
  • Ausarbeitung eines Interventionsmechanismus, gestützt auf die Eckwerte der in der IV-Revision 6b vorgesehenen Regelung und gemäss den in der AHV zu definierenden Interventionsschwellen.
  • Gleichzeitige Unterbreitung der Harmonisierung des Referenzalters und eines Interventionsmechanismus.
  • Prüfung einer Anbindung des Bundesbeitrags an die Entwicklung der Mehrwertsteuererträge.

Weiteres Vorgehen

Das Eidg. Departement des Innern wird dem Bundesrat bis im nächsten Sommer ein Aussprachepapier unterbreiten, das die Eckwerte der «Altersvorsorge 2020» konkretisiert und die damit einhergehenden finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen vertieft prüft. Auf dieser Basis soll dann der Entwurf für die Reform ausgearbeitet und Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden.


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Jürg Brechbühl
Direktor Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
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